Archiv

Mediadaten für 2012

Alle wichtigen Informationen haben wir als PDF-Download für Sie vorbereitet. Hier können Sie sich die aktuellen Themen & Termine, Anzeigenformate & Preise herunterladen.

Ihr direkter Weg zur Website des BVI

Besuchen Sie uns auf unserer Website und informieren Sie sich ausführlich über unsere starke Gemeinschaft unter www.bvi-verwalter.de

Editorial

Auf dem Weg zu einem rechtlich geschützten Berufsstand

Damit Qualität sich durchsetzt

Thomas Meier, Präsident des BVI e. V.Liebe Leserinnen und Leser,

die Anforderungen an unseren Berufsstand wachsen stetig, doch um in Deutschland Immobilien-verwalter zu werden, bedarf es lediglich einer Gewerbeanzeige. Und die Schere zwischen den niedrigen Einstiegsvoraussetzungen und den tatsächlichen Anforderungen an unsere Arbeit öffnet sich weiter. Die Folgen: höhere fachliche und persönliche Belastung, stärkerer Preis- und Konkurrenzkampf und drohender Imageverlust der gesamten Branche bei den Eigentümern. Doch diese Entwicklung bietet auch eine Chance: Wer es schafft, seine Professionalität und Qualität unter Beweis zu stellen, wird sich erfolgreich von dem Großteil der 25.000 heute in Deutschland tätigen Immobilienverwalter abheben können. Dabei helfen Gütesiegel wie die Verbandsmitgliedschaft im BVI, aber auf lange Sicht wird das alleine nicht ausreichen.

Was wir brauchen, ist eine gesetzliche Sicherung unseres Berufstandes durch rechtlich verankerte Zugangskriterien. Zu diesem Zweck hat sich im November dieses Jahres eine Arbeitsgruppe konstituiert, an der neben dem BVI auch der DDIV, der Hausgeld-Vergleich e. V., der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e. V., wohnen im eigentum e. V., der Deutsche Mieterbund und eine Vertreterin des Schiedsgerichts für Wohneigentum teilnehmen. Grundlage der gemeinsamen Arbeit ist ein vom DDIV in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Rüdiger Zuck, das die Versicherungspflicht als zentrales Kriterium für einen professionellen Verwalter ausgemacht hat. Als Mitglieder des BVI verfügen Sie mit der satzungsmäßig vorgeschriebenen Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftplicht- und Vertrauensschadenversicherung bereits über die geforderten Qualitätsmerkmale. Damit diese auf dem Markt schon von Gesetz wegen den gebührenden Unterschied machen, werden wir weiter für die rechtliche Regulierung des Zugangs und der Ausübung des Berufes Immobilienverwalter kämpfen – im Interesse unser Mitglieder und der Sicherheit des Wohneigentums unserer Kunden.

Thomas Meier
Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.