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Mediadaten für 2012

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KfW-Förderprogramme Energetisch Bauen und Sanieren:


Wer Gutes tut, kriegt einen Staatskredit

Gebäude verursachen etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland. Die Energie- und CO2-Einsparpotenziale sind immens. Deutschland hat sich für die Energiewende entschieden und stellt sich damit einer großen gesellschaftlichen Herausforderung. Um das Ziel zu erreichen, müssen erneuerbare Energien ausgebaut und neue Wege gefunden werden, um Energie zu sparen und diese effizienter zu nutzen. Mit dem Beschluss der Bundesregierung zum Atomausstieg bis 2022 ist das Thema aktueller denn je. Neben Teilen der Energiewirtschaft sind es vor allem Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen, die in erneuerbare Energien zur Deckung ihres eigenen Strombedarfs sowie in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz investieren – viele von ihnen mit finanzieller Unterstützung der KfW.

Die KfW Bankengruppe ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im Bereich Wohnen in der Finanzierung von energetischer Gebäudesanierung, altersgerechter Modernisierung von Wohnraum, energieeffizienten Neubauten sowie des Ausbaus erneuerbarer Energien wie z. B. durch Photovoltaik-Anlagen bestehen. Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Wohnraum nach dem Effizienzhaus-Standard sanieren möchten, werden von der KfW mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss gefördert. Ausschlaggebend für die Höhe des
Tilgungszuschusses ist der nach der Sanierung erreichte Effizienzhaus-Standard. So beträgt der Tilgungszuschuss beim „KfW-Effizienzhaus 55“ fünf Prozent des Darlehensbetrags, während er sich beim „KfW-Effizienzhaus 40“ auf zehn Prozent beläuft. Je besser die Energiebilanz nach der Sanierung ausfällt, umso höher ist der Tilgungszuschuss. Der WEG-Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 verpflichtet, die Wohnungseigentümer über einschlägige Gesetze, z. B. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Förder- und Ausgestaltungsmöglichkeiten energetischer Sanierung zu unterrichten. Ein Unterlassen führt zu einem Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümer.

Das Hausbankprinzip

Entschließt sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur energetischen Sanierung des Gebäudes, muss in der Regel jeder Eigentümer seinen Darlehensanteil selbst bei der Hausbank beantragen. Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn einer Sanierungs- oder Baumaßnahme gestellt werden, die Planungsphase bleibt dabei unberücksichtigt. Die Hausbank prüft dann, ob für das jeweilige Vorhaben ein KfW-Kredit genutzt werden kann, füllt den Kreditantrag aus und leitet ihn an die KfW weiter. Die KfW teilt ihre Entscheidung der Hausbank mit, die dann wiederum die Wohnungseigentümergemeinschaft informiert. Dieses Hausbankprinzip der KfW ist für Wohnungseigentümergemeinschaften oft nachteilig, weil sie nur selten die erforderlichen Sicherheiten stellen können. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. fordert die Bundesregierung deswegen schon seit Jahren dazu auf, Bürgschaften für WEG-Gemeinschaften bereitzustellen. Doch auch die letzte erneut vom BVI befürwortete „Kleine Anfrage“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Finanzierung energetischer Sanierung in Wohnungseigentümergemeinschaften gab in dieser Frage keinen Anlass zur Hoffnung auf erleichternde Neuerungen. Häufig vereinfacht die KfW jedoch die Kreditgewährung, indem sie etwa einen Teil der Haftungsrisiken übernimmt.

Bei bestimmten Förderprodukten übernimmt die KfW aktuell bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos. Eine Ausnahme vom Hausbankprinzip ist die Gewährung von Zuschüssen. So gibt es aktuell Zuschüsse zu wohnwirtschaftlichen Investitionen im Energiebereich, die direkt bei der KfW beantragt und auch direkt von der KfW an die Empfänger ausgezahlt werden.

Nützliche Links:

Die Neuerungen für das Jahr 2012

Für das Jahr 2012 hat die Bundesregierung die Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5 Mrd. Euro beschlossen. Dieselbe Summe ist jährlich bis 2014 eingeplant und soll für sanierungswillige Wohneigentümer Planungssicherheit schaffen. Der Zinssatz des Programms „Energieeffizient Sanieren“ kann inzwischen zu 1 % p. a. angeboten werden und ist damit so attraktiv wie noch nie. Er gilt für eine Darlehenslaufzeit von zehn Jahren mit einer zweijährigen tilgungsfreien Anlauffrist. Auch bei anderen Laufzeiten liegen die Effektivzinssätze der KfW mit 1,26 bis 1,56 Prozent deutlich unter den üblichen Konditionen. Alternativ zum zinsgünstigen Kredit unterstützt die staatliche Förderbank Einzelmaßnahmen und umfassende energetische Haussanierungen mit Investitionszuschüssen. So gibt es im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ 5 Prozent Investitionszuschuss, maximal 2.500 Euro. Bei Kosten von beispielsweise 8.000 Euro für ein Öl-Brennwertgerät einschließlich Installation können Modernisierer also 400 Euro von der KfW-Förderbank einkalkulieren.

Die Förderung energieeffizienter Baumaßnahmen lohnt sich nicht nur für Umwelt und Klima. Sie stärkt auch die Konjunktur und den Arbeitsmarkt. Die KfW-Förderprogramme mobilisieren in erheblichem Maße private Investitionen. Der Bund steckte im Jahr 2010 1,4 Milliarden Euro als Zinsverbilligung in das Förderprogramm zum energetischen Bauen und Sanieren – private Bauherren haben 21,5 Milliarden Euro investiert. Anders ausgedrückt: Jeder Euro Haushaltsmittel hat 16 Euro Investitionen angestoßen.

Die Bauinvestitionen kommen vor allem regionalen Handwerkern und Bauunternehmen zu Gute, an die die Neu- und Umbauaufträge meist vergeben werden. Dieses Jahr schufen und sicherten sie ca. 340.000 Arbeitsplätze. Diese Beschäftigungseffekte wirken sich in zweierlei Hinsicht auf die öffentlichen Haushalte aus: Auf der Einnahmenseite ergeben sich zusätzliche Abgaben und Steuern der Arbeitnehmer. Durch Neueinstellungen sinken darüber vor allem die Ausgaben für Arbeitslosengeld und Soziales.

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Weitere Fördermöglichkeiten

Die KfW-Förderung kann auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, beispielsweise mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Hier ein Überblick über die neuen Richtlinien des BMU zur Förderung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien:

Solarkollektoren
  • Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 €/m² bis zum 30. Dezember 2011
  • Unbefristeter Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) von 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011
  • Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse von 600 Euro bis 30. Dezember 2011
Biomassekessel
  • Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln durch 1.000 Euro
  • Förderung bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen
Wärmepumpe
  • Absenkung der zur Förderung geforderten Jahresarbeitszahlen
  • Neuer Bemessungsmaßstab: statt Wohnfläche jetzt Wärmeleistung

Cornelia Freiheit

Fotos: KFW