Schwerpunktthema

Vier Monate WEG-Reform

Ein erstes Resümee

 

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Interview mit Dr. Andreas Lenz MdB

Das GEIG und die Elektromobilität

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Ein Auszug aus der neuen BVI WEG-Broschüre

Das neue WEG

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Ein technischer Rundumblick

Die virtuelle ETV

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„Aufwand, der über übliche Verwalteraufgaben hinausgeht, muss auch gesondert entlohnt sein“

Der wohn- und baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über Geburtsfehler des Heizungsgesetzes, Förderbedingungen, die an der Lebensrealität vorbeigehen, und Leerstellen in der Liste der Versprechen der Ampelkoalition.

Gemäß § 18 Abs. 4 WEG hat jeder Wohnungseigentümer das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, um sich von der Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens ein ausführliches Bild zu machen.

„Immobilienverwalter dürfen bei der anstehenden Transformation nicht allein gelassen werden“

Timo Schisanowski, für die SPD-Fraktion Ordentliches Mitglied im Bauausschuss des Deutschen Bundestages, über Sockelförderung und Klima-Geschwindigkeitsbonus beim Heizungsgesetz, die Verwalterzertifizierung als Sachkundenachweis und warum die Bilanz der Ampelkoalition in der Wohnungs- und Baupolitik vorzeigbar ist.

Zum 1. Januar 2024 tritt die Neuregelung in Kraft

Am 8. September 2023 wurde eine umfassende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet mit dem Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien in der deutschen Heizungsversorgung zu fördern. Nachstehend in chronologischer Reihenfolge die wesentlichen Aspekte und Fristen des Gesetzes für den Einbau von Heizungsanlagen:

Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“

Das Ziel ist klar: Der Gebäudebestand in Nordrhein-Westfalen muss bis 2045 klimaneutral sein. Haben Sie sich mit Ihrem verwalteten Bestand bereits auf den Weg gemacht? Beantragen Sie jetzt Fördermittel des Landes NRW für die energetische Gebäudesanierung!


Effizienter arbeiten in der Hausverwaltung

Um die Effizienz ihres Unternehmens zu steigern, meinen manche Verwalter, es genüge, den Digitalisierungsgrad zu erhöhen. Dabei wird oft vergessen, auch die Unternehmensabläufe zu standardisieren: Vorgänge in der Immobilienverwaltung sollten ähnlich wie ein Kuchenrezept erfasst und als Prozess dargestellt werden. Das hat den Vorteil, Vorgänge immer gleich und zügig zu bearbeiten. Unterteilt man einen Vorgang dann in diverse Aufgaben, die nacheinander abgearbeitet werden, hat man auch stets den Überblick, wer was bearbeitet hat und wann eine Wiedervorlage fällig ist. Weiterer Vorteil: Fällt ein Mitarbeiter aus, kann dessen Vertretung ohne Probleme einen Vorgang weiterbearbeiten.

Der 1. Dezember 2023 rückt näher:

Am 1. Dezember 2023 wird es ernst, denn dann können Wohnungseigentümer ihren Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend machen.

Erhaltungsmaßnahmen im Wohnungseigentum

Immer noch verlangen zahlreiche Instanzgerichte in WEG-Verfahren „mindestens drei Vergleichsangebote“, damit der Beschluss über die Durchführung einer größeren bzw. teuren baulichen Erhaltungsmaßnahme rechtmäßig ist. Wenn etwa eine komplexe Gebäude-Instandsetzung beschlossen wurde, ohne dass sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zuvor durch mindestens drei vergleichbare Angebote einen vermeintlichen Marktüberblick verschafft hatte, waren Anfechtungsklagen oft allein deshalb erfolgreich. Die Gerichte argumentierten, der Beschluss sei auf einer „ungenügenden Tatsachengrundlage“ gefasst. Den pauschalen Einwand vieler Verwalter, diese hätten keine weiteren Anbieter finden können, lassen Gerichte nicht gelten.

ERP-Systeme

Die Immobilienwirtschaft ist im Wandel: Kunden werden immer anspruchsvoller und erwarten mehr Service. Die rechtliche Seite wird komplexer und regulatorische Bedingungen häufen sich, ohne dass sich dies auch finanziell auszahlt. Es mangelt an hochqualifizierten Mitarbeitern. Überdies verändert sich durch die fortschreitende Digitalisierung auch der Bereich der Immobiliensoftware rasant.

Balkonkraftwerke als Gemeinschaftslösung – 
ein Praxisbeispiel einer WEG in Bornheim bei Bonn

Nicht jeder hat Platz für eine große Solaranlage auf dem Dach. Deshalb werden sogenannte Balkonkraftwerke immer interessanter. Schnell an der Fassade montiert – und los geht es! Doch ist das wirklich so leicht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Gibt es vielleicht sogar eine bessere Lösung?