Schwerpunktthema

Vier Monate WEG-Reform

Ein erstes Resümee

 

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Interview mit Dr. Andreas Lenz MdB

Das GEIG und die Elektromobilität

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Ein Auszug aus der neuen BVI WEG-Broschüre

Das neue WEG

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Ein technischer Rundumblick

Die virtuelle ETV

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Mobil, flexibel, zukunftsfähig: Mit einer webbasierten ERP-Lösung legen Sie das Fundament Ihrer digitalen Immobilienverwaltung. Doch bevor Sie Ihr altes System in Rente schicken, brauchen Sie einen Fahrplan.

Bestandsschutz ja oder nein?

Wenn es um die Frage geht, ob ein Aufzug modernisiert werden muss oder nicht, fällt immer wieder einmal der Satz: „Es gibt doch einen Bestandsschutz!“ Aber ist dem wirklich so?

Rettungsstrategien für den Profiverwalter

Der Verwalteralltag wird bekanntermaßen von der Frage begleitet, wie sich die wohnungseigentumsrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungstätigkeit einerseits und wirtschaftliche Gesichtspunkte andererseits angemessen und praxisnah miteinander in Einklang bringen lassen. Das gilt auch und vor allem für Anfechtungsklagen.

Der Gesetzgeber hat zur Energiekrise im Jahr 2022 zahlreiche neue Rechtsvorschriften erlassen, darunter die sogenannte Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV). Diese Rechtsverordnung enthält in § 2 und § 3 Optimierungspflichten für Gebäudeeigentümer, die Heizungsanlagen mit Erdgas betreiben. Doch wer ist dafür verantwortlich, wenn diese Heizung von einem Dritten über ein sogenanntes Wärmecontracting betrieben wird?

Die WEG als Stromerzeuger

Seit dem 1. Januar 2023 hat die Finanzverwaltung durch Vereinfachungsregeln Photovoltaikanlagen zusätzlich schmackhaft gemacht. Nach vielen offenen Fragen zum Jahreswechsel folgte am 26. Januar 2023 der Entwurf eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums, das am 27. Februar 2023 in endgültiger Fassung noch einmal zusätzlich für einige, teils überraschende Ergänzungen sorgte. Während die Vereinfachungsregeln für kleine Photovoltaikanlagen großzügig ausgelegt wurden, bedarf es bei Anlagen über 100 kWp eines genauen Blicks, welche steuerlichen Konsequenzen auf den Betreiber zukommen.

So unterschiedlich die Ursachen eines Brandschadens sind, so variieren auch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Allen gemein ist – nicht zuletzt um Folgeschäden zu vermeiden – ein schnelles und professionelles Handeln. Wie Sie vorgehen, erklären wir in diesem Beitrag.

Wohnungsbrand im Mehrfamilienhaus

Schon die morgendliche Verkehrsmeldung im Radio, dass die XY-Straße wegen eines Feuerwehreinsatzes gesperrt ist, verursacht einen Adrenalinschub, schließlich verwaltet man dort ein Haus. Eine halbe Stunde später wird aus der Befürchtung Gewissheit: Anruf der Polizei mit der nachdringlichen Bitte, man möge sofort in die XY-Straße kommen, denn man müsse die Brandstelle einem Verantwortlichen übergeben. Auch wenn es gar nicht passt, der Schreibtisch und der Terminkalender voll sind, heißt es, einer – und zwar mit Entscheidungsbefugnis – muss raus; also die Objektschlüssel nehmen und losfahren.

Wohnungsbrände

Täglich lesen wir in der Presse von Bränden, zu denen die Feuerwehr ausrückt. Nach der Jahresstatistik 2021 der Berliner Feuerwehr sind das allein in der Hauptstadt 6.843 Brände, das heißt im Schnitt rund 20 am Tag. Zu einem nicht unerheblichen Anteil brennt es in Wohnungen, wobei oft Menschen verletzt werden oder sogar den Brandfolgen erliegen.

Gefahren erkennen und Risiken vorbeugen

Zunehmend kommt es seit Jahren zu heiß diskutierten Fragen beim Brandschutz im Bestand. Umnutzungs- oder Umbaumaßnahmen erfordern eine Anpassung des Gebäudes an die aktuellen Standards bei Komfort und Energieeinsparung. Damit einher gehen oft auch zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz.

Vom 1. Dezember 2023 an haben Eigentümer das Recht auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Wer noch nicht zertifiziert ist, sollte also spätestens jetzt einen Termin für die Prüfung bei seiner örtlichen IHK vereinbaren – und die Zeit bis dahin nutzen, um sich gründlich vorzubereiten. Damit Sie wissen, was Sie erwartet, informieren wir Sie an dieser Stelle seit dem vergangenen Jahr immer wieder über Form und Ablauf der Prüfung. Dieses Mal hat BVI-Weiterbildungsexperte Massimo Füllbeck eine Prüfungsteilnehmerin nach ihrer Erfahrung gefragt.