BVI-Magazin 01/2015

Schwerpunktthema
Zeitgemäße mediale Infrastruktur bietet Wettbewerbsvorteile und steigert den Wert von Immobilien

Da kann ja jeder kommen …

Die in den meisten Gemeinschaftsordnungen für Eigentumsübertragungen vereinbarten Verwalterzustimmungen zur Veräußerung können in der Praxis zu Problemen führen.

Widersprüchliche Urteile zur Duldung der Funkablesung

Funkbasierte Heizkostenverteiler sind zum Teil in der Lage, den jeweiligen Verbrauch zur Monatsmitte, zum Monatsende und zu einem anderen Stichtag über einen längeren Zeitraum abzuspeichern.

Sünden der Vergangenheit

Wohnungseigentumsanlagen werden oft als sogenannte Mehrhausanlagen errichtet. Dabei entspricht es dem Gerechtigkeitsempfinden der Wohnungseigentümer, dass in diesen Fällen die jeweiligen baulich getrennten „Häuser“ oder „Blöcke“ für die anfallenden Kosten getrennt aufkommen.

BGH, Urteil vom 17.10.2014 – V ZR 26/14

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs lässt Wohnungseigentümergemeinschaften zwei Handlungsoptionen offen. 

Was bei dieser Haltung außerdem noch bedacht werden sollte

In unserer Branche ist es ein sehr wichtiger Erfolgsfaktor, dass Sie die Fähigkeit besitzen, die – höchst unterschiedlichen! – Bedürfnisse der Kunden zu erkennen, um diese dann adäquat kommunizieren und in Form einer von der Mehrheit getragenen Entscheidung erfüllen zu können.

Interner Prozessablauf

Die meisten Verwaltungsunternehmen haben als Ein- oder Zwei-Personen-Büro ihre Tätigkeit begonnen. Meist als „Abfallprodukt“ eines Maklerunternehmens, um die Nische Hausverwaltung noch mit abzudecken, den Kunden möglichst lange zu binden und ihm das Rundumsorglos-Paket anzubieten. Doch was passiert und was sollte passieren, wenn die Hausverwaltung größer wird?

Einzigartig

„Vergeuden Sie nicht Ihre Zeit damit, das Leben eines anderen zu leben“(Steve Jobs). 
Wir schließen uns der Meinung des Apple-Gründers an und ergänzen: So wie jede Person ist auch jedes Unternehmen einzigartig.

Peter Patt kommentiert

Der Wechsel zum Jahr 2015 hat zahlreiche neue gesetzliche Regelungen mit sich gebracht. Welche Tretminen und Chancen diese für den Verwalter bieten, erfahren Sie vom BVI-Vorstandsmitglied Peter Patt.

Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter

Die Bundesregierung macht sich an die Umsetzung des Koalitionsvertrags und kündigt einen Umsetzungsvorschlag für die Einführung von Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter an. Der Vorschlag wird voraussichtlich jedoch deutlich hinter den Forderungen des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. zurückbleiben.

Pflichten und Haftungsrisiken des Verwalters

Seit Januar 2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro brutto/Stunde. Die Neuregelung hat auch Auswirkungen für Immobilienverwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern sie selbst Arbeitnehmer beschäftigen. Grundsätzlich kann auch durch eine Vereinbarung nicht vom Mindestlohn abgewichen werden. Eine dennoch getroffene Vereinbarung ist unwirksam, so dass der Arbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf die angemessene Vergütung nach § 612 BGB hat. Ihre neuen Pflichten im Zuge des Mindestlohngesetzes sehen Sie hier auf einen Blick.