BVI-Magazin 01/2015

Schwerpunktthema
Zeitgemäße mediale Infrastruktur bietet Wettbewerbsvorteile und steigert den Wert von Immobilien

Mess- und Eichgesetz

Seit dem 01.01.2015 ist das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) mit der entsprechenden Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Kraft. Damit kommen einige Neuerungen auf Gebäudeeigentümer und Immobilienverwalter zu. Diese sind unter anderem von der sogenannten Anzeigepflicht von neuen oder erneuerten Messgeräten gemäß § 32 MessEG betroffen.