BVI Magazin 01/2018

BVI-Magazin 01/2019

Vom Wert der Bindung - Employer Branding in der Immobilienverwaltung

In Zeiten des Fachkräftebedarfs wird es essenziel, gutes Personal im Unternehmen zu halten. Gutes Gehtalt allein reich nicht...

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Heizkosten im Wohneigentum

Zieht ein Mieter aus, muss der Vermieter oder Verwalter den Wärme- und Wasserverbrauch rechtlich sicher erfassen und zuordnen. Brunata Minol fasst die wichtigsten Regeln zusammen.

Neuer Partner für Wohnunternehmen

Seit rund einem Jahr bietet das Unternehmen MieterOrdner24.de aus Bonn Ordner, Register, Orgamappen und weitere Drucksachen für Immobilienverwalter, Wohnbaugesellschaften oder Mietervereine an. Der Hersteller bietet seinen Kunden mit viel Fachkompetenz Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung von Ordnungssystemen an

Die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung bedarf keiner Widerrufsbelehrung

Einem Verbraucher, der mit einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag (für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss werden ausschließlich Fernkommunikationsmittel wie Brief, Telefon, Telefax, E-Mail, etc., verwendet) abschließt, steht gem. §§ 312c, 312g, 355 BGB ein freies Widerrufsrecht binnen einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Wird der Verbraucher nicht regelgerecht über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist von zwei Wochen um ein Jahr. Ob dies ohne weiteres auf das Wohnraummietrecht anwendbar ist, hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung geklärt (BGH, Urt. v. 17.10.2018 - VIII ZR 94/17).

P wie Protokollberichtigung - Wann muss der Verwalter sie durchführen?

Verwalter V verwaltet die WEG Springorumallee 20 mit 150 Wohnungen. Der Wohnungseigentümer Q ist mit dem letzten Protokoll der Eigentümerversammlung nicht einverstanden und fordert vom Verwalter eine umgehende Korrektur und erneute Versendung an alle Wohnungseigentümer. Im streitgegenständlichem Protokoll hatte der Verwalter unter „TOP 2: Bericht des Verwalters“ - versehentlich - den Ablauf des Versicherungsschadens in der Wohnung des Wohnungseigentümers Q vergessen. Ist der Verwalter nun verpflichtet, das Protokoll zu korrigieren und erneut allen Wohnungseigentümern zuzustellen?

Anforderungen beim Zusammenfallen von Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen

Gemäß § 559 Abs. 1 BGB ist der Vermieter berechtigt, die jährlichen Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen, wenn er Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555 b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB durchgeführt hat.

facilioo bietet digitale Version an

Das BVI-Fördermitglied Facilioo begleitet seine Kunden bereits seit Jahren aktiv bei der digitalen Transformation. Als Teil der fundis-Gruppe mit Geschäftsfeldern entlang der gesamten Immobilien-Wertschöpfungskette entwickelt facilioo praxisnahe Lösungen, die im eigenen Gebrauch fortwährend getestet, optimiert und weiterentwickelt werden.

Der Fall DEG: Warum billig am Ende teuer werden kann

Einige Immobilienverwalter dürften nach ihrer Rückkehr aus dem Weihnachtsurlaub unschöne Post vorgefunden haben: Kurz vor den Feiertagen hat die Deutsche Energie GmbH (DEG) die Belieferung ihrer Kunden mit Strom und Erdgas eingestellt. Liegenschaften, für die Lieferverträge mit der DEG bestanden, fielen damit automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers – so sieht es der Gesetzgeber vor, damit keiner im Kalten oder im Dunklen sitzt, wenn ein Lieferant ausfällt.

Die Inspektions-App für Ihre Liegenschaften

Die Building Inspector App des BVI-Fördermitglieds Chapps ist ein unverzichtbares Tool für die Inspektion und Verwaltung von Gebäuden und ergänzt optimal jede Immobilienmanagement-Software.

Normen und Richtlinien

Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche der WEG und die Vergütung des Bauunternehmers wird fällig. Der Verwalter hat daher ein besonderes Augenmerk auf die Abnahme zu legen und bei größeren Baumaßnahmen die Inanspruchnahme eines Sachverständigen und eine rechtliche Beratung in Betracht zu ziehen.