BVI Magazin 01/2018

BVI-Magazin 02/2019

Das neue Mietrechtsanpassungsgesetz - Informieren wird Pflicht

Seit Anfang des Jahres gilt das Mietrechtsanpassungsgesetz. Vermieter müssen nun sorgfältig über Miethöhen und Erhöhungen informieren. Das betrifft auch Verwalter, denen bei Nichtbeachten empfindliche Bußen drohen ...

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Die Vorbereitungsarbeiten starten

Die statistischen Ämter der Länder kontaktieren derzeit im Rahmen des Zensus 2021 (potenzielle) Großeigentümer und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum.

Q wie (Minderheiten-)Quorum - Grundlagen und Wissenswertes

Auch in Wohnungseigentümerversammlungen herrscht das Demokratiegebot. Die Mehrheit entscheidet. Minderheiten müssen sich fügen. Dennoch sind Minderheiten nicht rechtlos gestellt. Nach § 24 II WEG muss der Verwalter die Wohnungseigentümerversammlung einberufen, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt (Minderheitenquorum).

Digitalisierung leicht gemacht

Mehr als nur ein Chat: Business Messenger sind echte Alleskönner und bieten Tools, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. 

Aha-Erlebnisse mit der digitalen Schlüsselverwaltung KeyScan

Winter. Es ist kalt. Ein wasserführendes Heizungsrohr an der Außenwand hält den Temperaturen nicht stand. Es platzt. Freitagnachmittag. Wann sonst ...

BGH, Urt. v. 22.02.2018, Az. VII ZR 46/17

Ist das Werk mangelhaft, hat die WEG den Auftragnehmer zunächst zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung aufzufordern. Bleibt diese Aufforderung erfolglos, kann die WEG nach ggf. nötiger Kündigung des Vertrags insbesondere die Mängel durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen (Ersatzvornahme) und den Auftragnehmer zur Erstattung der Ersatzvornahmekosten in Anspruch nehmen.

Unser Patient - Was wissen wir von ihm?

Der Aufzug steht still. Die eingeschlossenen Personen haben bereits den Notrufknopf betätigt. Die Frage ist nur: Was hat der Aufzug bzw. was fehlt ihm? Wie lange liegt seine letzte Vorsorgeuntersuchung zurück?

Automatische Rechnungserfassung und –verarbeitung

In unserer Immobilienverwaltung arbeiten wir seit nunmehr zwei Jahren an der Weiterentwicklung von Prozessen. Unsere Vision: Eine Rechnung, die in Papierform eintrifft, wird gescannt und von einer Software so ausgewertet, dass Rechnungsaussteller, die zahlungspflichtige WEG, die Rechnungsnummer und der Zahlbetrag automatisch ausgelesen werden. Nach manueller Prüfung auf sachliche Richtigkeit wird die Zahlung direkt ohne weiteres Zutun ausgeführt und darüber hinaus das gescannte Belegbild am Buchungssatz in unserer Hausverwaltungssoftware angehängt.
Klingt nach Science-Fiction? 

Einbau, Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern

Der BGH entschied mit Urteil vom 07.12.2018 (V ZR 273/17): Ein auf der Grundlage einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht gefasster Beschluss der Wohnungseigentümer über den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen durch ein Fachunternehmen entspricht regelmäßig auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er auch Wohnungen einbezieht, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 08.02.2013, V ZR 238/11, ZMR 2013, 642).

 

Schnelle und sichere Datenübertragung für die Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung = Excel-Tabellen + Wochenendarbeit. Diese Gleichung war für Maik Gadinger jahrelang Normalität. Der Inhaber der biv-bützower immobilienverwaltung e.K. zeichnet für die Abrechnung von circa 600 Wohneinheiten zwischen Rostock und Schwerin verantwortlich. Als Hausverwalterprogramm nutzt er die Software Domus 1000.