BVI-Magazin 2/2021

Vier Monate WEG-Reform

Seit Inkrafttreten des WEMoGs hat sich für Immobilienverwalter vieles geändert. Wir haben uns bei verschiedenen Akteuren der Branche – Verbänden, Immobilienverwaltern und Rechtsexperten – umgehört, welche Änderungen in der Alltagspraxis am meisten wahrgenommen werden, was die aktuell größten Herausforderungen sind und welche Vor- und Nachteile mit der WEG-Reform bereits zu bemerken sind. ...

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Risikovorbeugung noch vor Vertragsabschluss

Eine mit Wasser vollgelaufene Baugrube, einsturzgefährdete Nachbarhäuser, evakuierte Anwohner, unterbrochene Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Wärme sowie wechselseitige Schuldzuweisungen von Behörden, Bauunternehmern, Eigentümern und Nachbarn – das Bau-Desaster in Berlin-Köpenick hat viele private Bauherren verunsichert. Diese wollen nun wissen, welche Risiken in solchen Fällen für sie bestehen.

Sieben Tipps zum klimafreundlichen Arbeiten

Mit der Verlagerung des Arbeitsalltags ins Homeoffice, kam es zwar zu einer Verminderung der CO2-Emissionen aufgrund des ausgefallenen Arbeitsweges, zugleich erhöhte sich jedoch der Stromverbrauch in privaten Haushalten deutlich. Die HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. fasst darum sieben einfach umsetzbare Punkte zusammen, wie auch im Homeoffice Energie eingespart werden kann.

 

…wichtigsten Regeln beim Umlaufbeschluss

Die WEG-Verwaltung ist komplex und vielschichtig. In unserer Reihe „Die Glorreichen Sieben…“ beleuchtet Massimo Füllbeck, Fachtrainer für Immobilienverwaltung, daher kompakt und übersichtlich die sieben wichtigsten Regeln verschiedener Aspekte des Verwaltungsalltags.

Studie zur Verbraucheraufklärung

Seit Jahren treten beim Mehrfamilienhausbau immer dieselben Baumängel auf, so eine Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IfB). Sie fasst die zehn häufigsten Mängel exemplarisch zusammen und gibt Tipps für die Schadensregulierung. Dabei beruft sie sich u.a. auf Versicherungs-Haftschäden.

Fünf Top-To-dos für Verwalter nach der WEG-Reform

Das seit 1. Dezember 2020 geltende neue WEG-Recht wurde von allen Seiten begrüßt. Nun steigt die Spannung: Wie wird sich das Reformwerk in der Praxis bewähren? Sicher ist, die Verwalter müssen hineinwachsen. Dafür sind diese fünf Punkte besonders wichtig.

Ein Überblick über die förderfähigen Einzelmaßnahmen

Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümer bei Bedarf schon zeitnah in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, fasst zusammen, welche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert werden.

Befall meist aufgrund größerer Ursache

Schimmelpilz in Innenräumen ist nicht nur unangenehm und sorgt für einen muffigen Geruch, er gefährdet auch die Gesundheit der Bewohner. Tritt Schimmel auf, sollte deshalb ein Fachmann Größe, Stärke und Tiefe des Befalls sowie die Art der betroffenen Materialien überprüfen. Denn meist sind die Schäden größer als oberflächlich sichtbar. Um Allergien und Atemwegserkrankungen der Bewohner zu verhindern, sollten sowohl der Schimmel als auch seine Ursachen professionell beseitigt werden.

Die fünf häufigsten Fragen

Es ist im Interesse vieler Vermieter, Ansprüche aus dem Mietverhältnis durch eine Mietsicherheit oder Mietkaution abzusichern. Dieser Beitrag beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema „Vereinbarung einer Mietsicherheit im Wohnraummietverhältnis“.

Störungen nach Inkrafttreten der WEG-Reform

Die WEG-Reform bringt viele Neuerungen mit sich, so auch bei der Frage, wer Unterlassungs- und/ oder Beseitigungsansprüche bei zweckwidriger Nutzung oder ungenehmigter baulicher Veränderung sowie sonstiger Störungen des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen kann.

Ein Blick auf die kirchlichen Wohnungsunternehmen und den Immobilienbestand

Drei Fragen des BVI an Dennis Beyer, Geschäftsführender Vorstand des eid Evangelischer Immobilienverband Deutschland e. V.