Editorial

Thomas Meier

Mehr Rechte für Vermieter: Mietrechtsreform wird Energiewende beschleunigen

Liebe Leserinnen und Leser,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Bundesregierung am 23. Mai 2012 die lang erwartete Änderung des Mietrechtgesetzes beschlossen hat. Der nun vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, die energetische Sanierung von Wohnraum zu erleichtern und Abhilfe gegen das Miet­nomadentum zu schaffen. Damit werden die Vorteile und Lasten der energetischen Sanierung fairer auf Vermieter und Mieter verteilt als zuvor.

Endlich schafft das Mietrecht nun wirksame Anreize, die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu steigern. Der Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen kann jetzt erst nach drei Monaten geltend gemacht werden. Die Mieter profitieren von geringeren Nebenkosten. Wie bei anderen Sanierungen auch, darf der Vermieter jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen.

Auch hinsichtlich des Mietnomadentums wird das neue Mietrecht die Situation von Vermietern verbessern. Künftig können sie auf die sogenannte „Berliner Räumung“ zurückgreifen, bei der sich die kostenaufwendige Entsorgung oder Einlagerung der Wohnungsgegenstände erübrigt. Zahlungs- und Räumungsansprüche können leichter durchgesetzt und Mieter verpflichtet werden, eine Sicherheit für Mietschulden zu stellen.

Wird das Gesetz so vom Bundestag verabschiedet, trägt die Regierung endlich der Tatsache Rechnung, dass ihre Klimaschutzziele ohne die Förderung des investierenden Wohnungseigentümers nicht zu erreichen sind. Nach langem Ringen bestünde dann ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern. Dafür, dass es auch beim Energie-Contracting und der Frage nach einem Ausschluss der Mietminderung zu rechtlich verbindlichen Fortschritten kommt, setzt sich der BVI weiterhin ein!

Herzlichst
Ihr

Thomas Meier
Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.