BVI-Magazin 3/2021

Erneuerbare Energien im Verwaltungsalltag

Mit dem Inkrafttreten  Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gingen erste Schritte für eine Erleichterung von Mieterstrommodellen einher. Die erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema wird auch in Wohnungseigentümergemeinschaften zu verstärkter Nachfrage nach Strom aus Solar- und Photovoltaikanlagen führen. Wir haben uns dazu mit Timon Gremmels MdB im Interview ausgetauscht. ...

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Ein guter Zeitpunkt für ein schwieriges Thema

Beim Thema Verwaltervergütung gibt es schon seit vielen Jahren dringenden Handlungsbedarf. Dieser beginnt bereits damit, dass viele Immobilienverwaltungen ohne Kalkulation arbeiten. Doch selbst wenn diese erstellt wird, so liegt sie fast ausnahmslos unter dem Soll. Die Grundlage wird nämlich anhand von Erfahrungswerten zur Objektgröße, regionalen Marktvergleichen oder Konkurrenzkenntnis berechnet. Nur selten beruht ein Angebot an eine WEG auf Basis der eigenen Betriebsdaten und exakten Zeitmodulen oder einer Vollzeiterfassung. Die Folgen: Die marktübliche Vergütung liegt zumeist unter dem Kalkulationssoll des Geschäftsbetriebs, das Gehalt des Geschäftsführers ist unterdurchschnittlich und ein Betriebsgewinn ist nur durch Mehraufwand der Mitarbeiter und Geschäftsführung möglich. Keine attraktive Ausgangssituation.

Kommunikation und Meldepflichten

Eine WEG-Betreuerin schreibt eine E-Mail. Deren Inhalt ist ein einfacher Hinweis darauf, dass verschiedene Punkte in der nächsten Eigentümerversammlung nochmals angesprochen werden sollten. Aber sie landet beim falschen Empfänger.

Nach wie vor ist Idealismus gefragt

Mit der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden erste Schritte für eine Erleichterung von Mieterstrommodellen beschlossen. Die erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema wird auch in Wohnungseigentümergemeinschaften zu verstärkter Nachfrage nach Strom aus Solar- und Photovoltaikanlagen führen. Für Immobilienverwalter ändert sich an der grundlegenden Umsetzung jedoch erst einmal wenig.