BVI-Magazin 3/2021

Erneuerbare Energien im Verwaltungsalltag

Mit dem Inkrafttreten  Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gingen erste Schritte für eine Erleichterung von Mieterstrommodellen einher. Die erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema wird auch in Wohnungseigentümergemeinschaften zu verstärkter Nachfrage nach Strom aus Solar- und Photovoltaikanlagen führen. Wir haben uns dazu mit Timon Gremmels MdB im Interview ausgetauscht. ...

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Hohe Mehrkosten, gestiegene Planungsunsicherheit

Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes geht mit Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter, einer gestiegenen Planungsunsicherheit hinsichtlich des Glasfaserausbaus sowie einem zu erwartenden Mehraufwand für Immobilienverwalter einher.

Bundestag beriet über Gesetzentwurf zur Mietspiegelreform

Die Bundesregierung will die Rechtssicherheit von Mietspiegeln stärken. Dazu legte der Bundestag am 16. April 2021 den entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, Bundestags-Drucksache 19/26918) vor.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtshofs

Am 15. April 2021 wurde das umstrittene Gesetz zu Mietpreisbegrenzung in Berlin vom Bundes-verfassungsgericht in Karlsruhe gekippt. Dem Urteil war monatelange Rechtsunsicherheit vorausgegangen.

Was auf die Immobilienverwalter zukommt

Tankred Schipanski MdB, digitalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, beantwortet im Interview mit dem BVI was die im Februar verabschiedete TKG-Novelle für die Immobilienverwalterbranche bedeutet.

Ein guter Zeitpunkt für ein schwieriges Thema

Beim Thema Verwaltervergütung gibt es schon seit vielen Jahren dringenden Handlungsbedarf. Dieser beginnt bereits damit, dass viele Immobilienverwaltungen ohne Kalkulation arbeiten. Doch selbst wenn diese erstellt wird, so liegt sie fast ausnahmslos unter dem Soll. Die Grundlage wird nämlich anhand von Erfahrungswerten zur Objektgröße, regionalen Marktvergleichen oder Konkurrenzkenntnis berechnet. Nur selten beruht ein Angebot an eine WEG auf Basis der eigenen Betriebsdaten und exakten Zeitmodulen oder einer Vollzeiterfassung. Die Folgen: Die marktübliche Vergütung liegt zumeist unter dem Kalkulationssoll des Geschäftsbetriebs, das Gehalt des Geschäftsführers ist unterdurchschnittlich und ein Betriebsgewinn ist nur durch Mehraufwand der Mitarbeiter und Geschäftsführung möglich. Keine attraktive Ausgangssituation.