Editorial

Thomas Meier

Zulassungskriterien für Immobilienverwalter:
Bundesregierung sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf

Liebe Leserinnen und Leser,

die Berufsverbände, allen voran der BVI, aber auch politische Fraktionen verschiedenster Couleur sind sich einig: Anspruchsvolle Aufgaben wie energetische Sanierungen sind nur von Immobilienverwaltern zu bewerkstelligen, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Zum Schutz des Eigentümers muss diese besondere Qualifikation auch nachweisbarsein. Der Ruf nach rechtsgültigen Zulassungskriterien wird lauter. Doch die Bundesregierung sieht die Lage nach wie vor anders. In einer nun veröffentlichten Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der SPD-Fraktion stellt sie erneut „keine gravierenden Missstände“ bei der gewerblichen Verwaltung von Wohneigentum fest. Die Einführung von Berufszugangsbeschränkungen in Form von Qualifikationsanforderungen wäre damit unbegründet und würde darüber hinaus das Grundrecht auf Berufswahlfreiheit verletzen. Ein Eingriff in dieses Grundrecht dürfe nur erfolgen, wenn besonders wichtige Gemeinschaftsgüter zu schützen wären. Ist das bei Immobilien, die einen Großteil der Wirtschaftskraft Deutschlands ausmachen, nicht der Fall?

Weiter erinnert die Bundesregierung an die Möglichkeit, den geeigneten Verwalter aus den Reihen der Wohnungseigentümer selbst auszuwählen und verliert dabei die gestiegenen Anforderungen und die komplexen Aufgaben des Immobilienverwalters aus dem Blick. Die Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände würde als „Gütesiegel“ ausreichen und genügend Transparenz schaffen. Dieses Lob nehmen wir als BVI gerne entgegen, doch können wir uns mit dieser Lösung im Hinblick auf den Schutz von Eigentum und Eigentümern zufrieden geben?

Auch der Bundesgerichtshof weist in einem kürzlich ergangenen Urteil darauf hin, dass zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung zumindest ein ausreichender Versicherungsschutz unerlässlich sei, der vom Staat aber nicht gefordert wird. Der BVI hat hier eine Vorreiterrolle übernommen. Der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht-, Vertrauensschadenund Betriebshaftpflichtversicherung ist Grundvoraussetzung für den Eintritt in den Verband. Damit er Kriterium zur Zulassung als Immobilienverwalter wird, muss die Bundesregierung umdenken.

Herzlichst
Ihr

Thomas Meier
Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.