BVI Magazin 04/2019

BVI-Magazin 04/2019

Im Namen des Volkes - Die Rolle des Verwalters beim Zensus 2021

Es ist wieder soweit: Der Zensus steht quasi vor der Tür. Verwaltern kommt beim Erheben der Daten hinsichtlich  Durchführung, Datenschutz und Kommunikarion rund um das sensible Thema eine Schlüssekrikke zu. Auch deswegen mahnt der BVI zu Augenmaß bei den Belastungen für die Branche. ...

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S wie Scheinverwalter

Mit Ablauf der Bestellungszeit darf der Verwalter keine Handlungen mehr durchführen, er hat keine gesetzliche Vertretungsmacht mehr, auch wenn die Verwaltertätigkeit dem wirklichen und mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht. Welche Möglichkeit gibt es, falls eine Wiederbestellung des Verwalters versäumt wurde?

Ein Urteil des Bundesgerichtshof bleibt umstritten, sollte aus praktischen Gründen aber befolgt werden

Gemäß § 566 Abs. 1 BGB tritt bei einer Veräußerung des vermieteten Wohnraums nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Ein solcher Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis anstelle des bisherigen Vermieters erfolgt jedoch nur dann, wenn der vermietete Wohnraum an einen Dritten veräußert wird.

Kolumne des Vorstands - Herausforderungen meistern!

Die nächste Volkszählung steht buchstäblich ins Haus, und sie gewinnt nicht nur wegen zunehmend vielfältiger Wohnverhältnisse und Wohnformen an Komplexität. 

Die Rolle des Verwalters beim Zenzus 2021

Es ist wieder soweit: Der Zensus steht quasi vor der Tür. Verwaltern kommt beim Erheben der Daten hinsichtlich Durchführung, Datenschutz und Kommunikation rund um das sensible Thema eine Schlüsselrolle zu. Auch deswegen mahnt der BVI zu Augenmaß bei den Belastungen für die Branche.

Inanspruchnahme des WEG-Grundstücks durch den bauenden Nachbarn

Aufgrund der dichteren Bebauung von Innenstädten und der Schließung von Baulücken kommt es häufig vor, dass bauende Nachbarn zur Verwirklichung ihres Bauvorhabens umliegende Grundstücke in Anspruch nehmen. Regelungen hierzu enthält das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. So sieht etwa § 17 Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbGBln) vor, dass fremde Grundstücke zur Vorbereitung und Durchführung von Bau-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt werden dürfen.

Bundesregierung muss klare Signale setzen

Der Berliner Senat hat am 18.06.2019 ein „Eckpunktepapier“ für einen Mietendeckel beschlossen. Dieser sieht vor, dass Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre nicht erhöht werden dürfen.

Wie Sie Ihre Gesundheit schützen und stärken können

Tiana-Christin Schuck ist Psychologin beim BVI-Fördermitglied MEDITÜV und beschäftigt sich mit der Frage, wann Menschen zufrieden und motiviert zur Arbeit gehen, gesund sind und bleiben – auch in schnelllebigen Zeiten. Wir sprachen über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Resilienz und die Bedeutung von Wertschätzung am Arbeitsplatz.

Mit cleveren Business-Messengern werden Prozesse effizienter

Digitalisierung beginnt bei der täglichen Kommunikation: Hier können Immobilienverwalter mit dem richtigen Tool viel Zeit und Geld sparen.

Kann der Verband die Ansprüche der Eigentümer an sich ziehen?

Das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter im Zu-sammenhang mit Beschlussanfechtungsprozessen ist mit Tücken versehen, wie die nachfolgend dargelegte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH/Urteil vom 8.2.2019 - V ZR 153/18) zeigt.

Länder sollen Gestaltungsfreiraum bekommen

Die Koalitionsspitzen von Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit auf eine Reform der Grundsteuer verständigt. Am Morgen des 17.06.2019 gab es im Koalitionsausschuss in Berlin einen Kompromiss. Demnach soll es ein Bundesgesetz entsprechend dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Referentenentwurf mit dem Ertragswertmodell geben.