BVI-Magazin 4/2021

Personalrekrutierung in der Immobilienverwaltung

Personalrekrutierung stellt für die Immobilienverwalterbranche Herausforderung und Chance zugleich dar. Damit es Arbeitgebern gelingt, geeignetes und qualifiziertes Personal finden, ist eine aussagekräftige Unternehmenspositionierung maßgeblich. Und genau an dieser Stelle besteht bei vielen Immobilienverwaltungen noch deutlicher Optimierungsbedarf. Wir haben mit Experten darüber gesprochen, wie sich Immobilien-Arbeitgeber besser vermarkten können und welche Rolle die Unternehmenskultur und Employer Branding dabei spielen. ...

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Telekommunikations-Modernisierungsgesetz hält neue Anforderungen bereit

Der Bundesrat hat am 07.05.2021 das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschlossen. Es wird zum 01.12.2021 in Kraft treten und beinhaltet nach einer Übergangszeit insbesondere eine Streichung der bisherigen Betriebskostenverordnung, auf deren Grundlage Netzbetreiber über einen Gestattungsvertrag mit dem Vermieter im Sammelinkasso Kabelgebühren über die Betriebskosten abrechnen. Für bestehende Verträge gilt ein Bestandsschutz bis zum 30.06.2024.

Interview mit Thomas J. Kollmann, Direktor Immobilienwirtschaft bei Vodafone Deutschland GmbH

Die Umlagefähigkeit von im Zusammenhang mit dem TV-Anschluss stehenden Betriebskosten endet für alle Anlagen, die vor dem 01.12.2021 errichtet wurden, am 30.06.2024. Für Anlagen, die erst nach dem 01.12.2021 errichtet werden, entfällt die Umlagefähigkeit nach der derzeitig beschlossenen Regelung schon ab dem 01.12.2021 vollständig, d. h. es dürfen noch nicht einmal die hierfür anfallenden Strom- oder Wartungsentgelte umgelegt werden. Lediglich für reine glasfaserbasierte Anlagen (FTTH) ist eine Umlage der Stromkosten sowie des sogenannte. Glasfaserbereitstellungsentgelts („Umlage 2.0“) auch über den 30.06.2024 hinaus möglich.