Editorial

Thomas Meier

Die EnEV wird erneut novelliert
Was kommt wann?

Liebe Leserinnen und Leser,

Staatssekretär Rainer Bomba vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung hat im September in Berlin verkündet, dass sich die Bundesminister für Bau, Umwelt und Wirtschaft auf die Novelle der Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2012) geeinigt haben. Demnach sollen die energetischen Anforderungen für Bestandsgebäude unberührt bleiben, wobei die technische Komplexität der Aufgabe im Ergebnis aber wohl die gleiche bleiben wird. Für den Neubau werden die Anforderungen stufenweise entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie verschärft. Bis zum Jahre 2021 will man sich flächendeckend dem Nahezu-Nullenergie-Gebäude nähern. Der Bestand soll bis 2050 dementsprechend saniert sein.

Mit dieser Einigung schafft die Bundesregierung für einige Jahre eine gewisse Planungssicherheit für Architekten, Bauherren, Eigentümer und Verwalter. Aber die finalen Details der EnEv 2012, die voraussichtlich bereits ab 2013 in Kraft treten soll, liegen uns bis jetzt noch nicht vor. Wir erwarten, dass uns der Novellierungsentwurf in den kommenden Tagen zur Stellungnahme und zur Diskussion mit unseren Mitgliedern zugesendet wird. Des Weiteren fehlt auch nach wie vor eine langfristige Perspektive zur Sanierung des Gebäudebestandes. Wir müssen raus aus der Situation, in der wir nicht wissen, was die nächste Novellierung der EnEV bringt oder die Anpassung der KfW-Förderung, die letztlich auch stark damit zusammenhängt. Die Diskussionen um einen verbindlichen Sanierungsfahrplan bis 2050 sind weiterhin sehr mühsam. Wir hoffen, dass die Bundesregierung bis Ende des Jahres einen solchen in konkreter Form vorlegt. Denn nur mit diesem kann es gelingen, privates Kapital für die Energiewende im Gebäudebestand zu mobilisieren und einen dauerhaft bezahlbaren Wohnraum mit niedrigen Energiekosten für alle Bevölkerungsschichten zu erschließen.

Herzlichst
Ihr

Thomas Meier
Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.