BVI-Magazin 05/2018

Jetzt unter Einsatz modernster digitaler Instrumente
Professionelles Schadenmanagment

Innovative Ideen für Immobilienverwalter sorgen für Arbeitsentlastung und steigern die Wettbewerbsfähigkeit.

Diskussion in Bundesregierung und Immobilienbranche

In Bundesregierung und Immobilienbranche ist eine Diskussion über eine Ausweitung des Bestellerprinzips für Maklerdienstleistungen entbrannt.

Aktueller Stand zu Flächenabweichungen im Wohnraummietrecht

Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Wohnraummietvertrag angegebenen Wohnfläche waren schon immer Gegenstand zahlreicher Streitigkeiten.

Clever verwalten mit Tablet und Smartphone

Nach der führenden Lösung für digitale Wohnungsübergaben und die Verwaltung von Studentenwohnheimen veröffentlicht Chapps nun eine App, auf die viele Verwalter gewartet haben: den Building Inspector. Die innovative Lösung für Objektbegehungen und -inspektionen auf Ihrem Smartphone oder Tablet.

BVI e.V. stellt Formular für Weiterbildungsnachweis zur Verfügung

Seit 1. August müssen Wohnimmobilienverwalter offiziell einen Antrag auf Erlaubnis stellen, ihr Gewerbe ausüben zu dürfen. Die dafür notwendigen Formulare stehen nun nach und nach bei den zuständigen regionalen Industrie- und Handelskammern bzw. den Gewerbeämtern bereit. Zuständigkeiten können je nach Gegend variieren; im Zweifel hilft ein Anruf bei der Kammer oder dem Amt.

Rahmenbedingungen und Verfahren

Immer um den Jahreswechsel herum hat die Schätzung Hochkonjunktur. Das liegt zum einen an der biblischen Weihnachtsgeschichte, in der es heißt, „dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde.“ In der Wohnungswirtschaft liegt es jedoch vor allem daran, dass das Gros der jährlichen Verbrauchsablesungen für Heizung und Wasser zu dieser Zeit stattfinden.

Urteil vom 22. August 2018 - VIII ZR 277/16

Die formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung ist auch bei Renovierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter unwirksam.

N wie Nichtigkeit von Fortgeltungsbeschlüssen

Anlässlich der letzten Eigentümerversammlung wird vom Verwalter folgender Beschluss verkündet: „Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne für das Kalenderjahr 2018 mit einer Plansumme von 80.000 Euro. Diese Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne gelten auch für das nachfolgende Kalenderjahr fort, bis ein neuer Wirtschaftsplan verabschiedet wird.“ Ein Wohnungseigentümer ist mit der Vorgehensweise bzw. dem Beschuss nicht einverstanden und es kommt zur Beschlussanfechtung.

Sonderkonditionen für BVI-Mitglieder

Bei vielen Immobilienbesitzern laufen 2018 und 2019 die Energieausweise für ihre Objekte aus. Wer jedoch nach dem eingetragenen Stichtag keinen gültigen Energieausweis vorlegen kann, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen, da Bußgelder bis zu 15.000 Euro drohen. Deshalb dringend auf das „Verfallsdatum“ achten und sich zeitnah einen neuen Energieausweis erstellen lassen.

Die Verwaltervergütungsverordnung – ergibt Sie Sinn?

Eine der politischen Forderungen des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. ist eine Vergütungsverordnung für den Verwalterberuf. Berechtigt ist dieses Anliegen allemal. Gebührenordnungen gibt es für Juristen, für Notare, auch Steuerberater und Ingenieure warten mit geregelten Vergütungsrichtlinien auf – und ein professioneller Verwalter ist ein Stück weit die Schnittmenge aus all diesen Berufsgruppen.