Thomas Meier

Qualität und Leistung zum fairen Preis

Vergütungsverordnung für Immobilienverwalter

Liebe BVI-Mitglieder,

Architekten haben sie, Ingenieure wenden sie an und Steuerberater greifen ebenso selbstverständlich darauf zurück: In zahlreichen Berufen gelten für bestimmte Leistungen feste Vergütungssätze. Wir finden, es ist an der Zeit, diese Regelungen auf unsere Branche zu übertragen. Verwalter, die Qualität und Leistung erbringen, sollen dafür transparent und verlässlich entlohnt werden.

Für unsere Kunden bieten sich damit berechenbare Kostenpunkte, die sie in ihre jährliche Wirtschaftsaufstellung einplanen können. Für uns als Immobilienverwalter bedeuten Vergütungsordnungen zunächst eine Handhabe, die vieles einfacher und im Übrigen auch den Wettbewerb untereinander fairer gestaltet. Wer sich in bestimmten Bereichen besonders qualifiziert hat, kann dies direkt und buchstäblich ummünzen: So lohnt sich Leistung wieder.

Selbstverständlich brauchen derartige Register flexible Elemente – Sondervergütungen, wenn bestimmte Aufträge ausufern oder sich Objekte und Sanierungsfälle als besonders schwierig erweisen. Erzeugt etwa eine Eigentümergemeinschaft viele Mahnverfahren und Prozesse, muss dieser zusätzliche, vorher nicht absehbare Aufwand honoriert werden. Auch das kann Eigentümergemeinschaften dazu anregen, über Verhalten und Geschäftspraxis nachzudenken. Davon würden Immobilienverwalter gar doppelt profitieren: Sie werden gerecht bezahlt für die Arbeit, die sie erbringen. Und sie können Hoffnung hegen, dass der künftige Umgang mit schwierigen Kunden womöglich etwas einfacher wird.

Unsere Forderungen bezüglich einer Vergütungsverordnung für Immobilienverwalter stehen im Raum. Von der Politik erwarten wir nun, dieses Plädoyer in die anstehende Reform zum Wohneigentumsrecht aufzunehmen. Wir bleiben hartnäckig – versprochen!

Herzlich

Ihr

Thomas Meier