Editorial

Thomas Meier

Novelle des WEG-Rechts
Der BVI begrüßt die Empfehlungen der Arbeitsgruppe


Liebe Leserinnen und Leser,

„was lange währt…“, so muss wohl jeder Beitrag zur WEG-Novelle beginnen: Seit Jahren ist sie angekündigt, noch älter sind die Forderungen nach einem Überholen des veralteten Regelwerks. Jetzt scheinen sich die verantwortlichen Politiker tatsächlich zu bewegen – im politischen Berlin eine kleine Sensation.

Mehr noch: Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG-Rechts stimmt uns hoffnungsvoll, dass sich für die tägliche Arbeit von Immobilienverwaltern Erleichterungen und Klarheit ergeben, die Signale weisen jedenfalls in die richtige Richtung.

Wir als BVI begrüßen die Empfehlung des Gremiums, die auf einfachere Entscheidungsfindungen bei baulichen Änderungen am Gemeinschaftseigentum abzielen. Besonders bei Aspekten der Barrierefreiheit, der Elektromobilität sowie Sanierungen und Modernisierungen sollen die Beschlussmehrheiten und die damit verbundenen Kosten gesenkt werden. Es ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, um einerseits den Sanierungsstau in vielen WEG-Anlagen auflösen zu können und andererseits den bürokratischen Aufwand für Verwalter zu minimieren. Vor allem würde Ihnen das rechtssichere Fundament gebaut, auf das Sie schon viel zu lang warten müssen.

Positiv werten wir außerdem, dass sich die Arbeitsgruppe mit der Harmonisierung von WEG- und Mietrecht beschäftigt hat – so rücken Herausforderungen für vermietende Wohnungseigentümer endlich in den Mittelpunkt. Freilich wünschen wir uns hier dringend weitergehende eindeutige Regelungen. Jetzt besteht die Chance, Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und damit letztlich auch Verwaltungen zu entlasten!

Wir sind bei dem Thema also noch nicht im Ziel eingetroffen, aber wir haben es in Sichtweite. Und wir versprechen Ihnen: Wir werden es nicht aus dem Blick verlieren.

In diesem Sinne bauen wir auf Ihre Unterstützung,

Ihr

Thomas Meier

Präsident des BVI Bundesfachverbands der Immobilienverwalter e.V.