BVI-Magazin 06/2016

Schwerpunktthema
Jahresrück- und -ausblick: Was Immobilienverwalter 2016 beschäftigte und 2017 beschäftigen wird

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Traumkunden

Wenn Wachstum nicht mehr Priorität A ist, sondern die Optimierung des Ertrags im Fokus steht, müssen unternehmerische Entscheidungen gefällt werden. Da Immobilienverwaltung auf langfristigen Geschäftsbeziehungen aufgebaut ist, will die Kundenauswahl und -pflege besonders gut bedacht sein. – Nach welchem Prinzip lassen sich Kunden analysieren, sortieren und bewerten? Die Strukturierung nach A-, B- und C-Kategorien sorgt für Transparenz und gibt Orientierungshilfe.

LG Itzehoe, Urteil vom 20.05.2016 – Az. 11 S 78/15

Der Verwalter sollte durch Hinweise zur Informationsbeschaffung im Vorfeld der Eigentümerversammlung den möglichen Erkenntnisstand der Wohnungseigentümer erhöhen. Für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme ist auf die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zugrundeliegenden Verhältnisse abzustellen. Maßgebend ist dabei der Kenntnisstand, den ein besonnener Wohnungseigentümer unter Ausschöpfung aller zu diesem Zeitpunkt zugänglichen Erkenntnisquellen ermittelt haben kann, so befand das Landgericht Itzehoe in seinem Urteil vom 20.05.2016 (Az. 11 S 78/15, ZMR 2016, 728).

Immer Streit mit dem Ex – Teil 2

Wechselt die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, erfolgt dies seitens des früheren Verwalters oftmals nicht ganz freiwillig. Insbesondere bei der Ablösung eines inkompetenten oder schlichtweg unwilligen Verwalters kommt es regelmäßig zum Streit. Wie gehen nun die Eigentümer richtig vor, wenn der bisherige Amtsinhaber die eigentlich von ihm zu erstellende Jahresabrechnung einfach nicht vorlegt? Der u. a. für Rechtsbeschwerden über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zuständige I. Senat des BGH hat hierzu eine Entscheidung gefällt, die diese Frage geklärt haben dürfte (vgl.: BGH, Beschl. vom 23.06.2016 – I ZB 5/16).

Neu im Netz

Betriebsmanager, Mediator und Energieberater – der Beruf des Immobilienverwalters ist vielseitig wie nie zuvor. Kein Wunder, dass bei Absolventen und Fachkräften das Interesse genauso steigt wie bei Unternehmern die Nachfrage nach qualifiziertem Personal. Dem kommt der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter nun mit einer eigenen Stellenbörse nach. Ab sofort können Sie auf der BVI Stellenbörse bei Facebook Jobangebote einstellen oder Ihr Interesse an einer Tätigkeit posten.

e. V. statt GbR – BGH gibt Rechtssicherheit

Vermieter eines Einkaufszentrums haben an gemeinsamen Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen mit den Mietern zwecks Steigerung der Attraktivität des Einkaufszentrums größtes Interesse. Daher sind in Mietverträgen häufig Regelungen über die Verpflichtung des Mieters aufgenommen, einer Werbegemeinschaft beizutreten. Ein solcher Beitritt gewährt dem Mieter wiederum die Vorzüge der ihm dadurch eingeräumten Mitwirkungs- und Kontrollrechte und damit die Möglichkeit zur Optimierung seiner Werbemaßnahmen. Demgegenüber stehen die dauerhafte Beitragspflicht und das Haftungsrisiko des Mieters – insbesondere bei Wettbewerbsverstößen der Gemeinschaft. Erneut hatte sich der BGH mit der Frage zu beschäftigen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gewerbemieter formularvertraglich zum Beitritt zu einer Werbegemeinschaft verpflichtet werden kann.

Der BVI bildet aus

Eine Berufsausbildung in der Berliner Geschäftsstelle ist für den BVI ein erfolgreicher Weg, Nachwuchs frühzeitig zu binden und fachlich betreut auszubilden. Seit dem 1. Oktober 2016 verstärkt Julia Haasch aus Straubing (Jahrgang 1998) zunächst für drei Jahre das BVI-Team im Bereich Veranstaltungsmanagement.

Ihr Energieanbieter als Servicepartner an Ihrer Seite

Der Strom kommt aus der Steckdose – und damit ist alles gut? Auf den ersten Blick vielleicht. Doch auch bei der Wahl des Energieversorgers können sich für die Immobilienverwalter große Unterschiede ergeben. Das fängt bei den Serviceleistungen an und hört beim Strommix auf.

BVI-Tagung des LV Bayern vom 17.–18.11.16

Werner Brückner, Landesbeauftragter des LV Bayern, und BVI-Präsident Thomas Meier zeigten sich erfreut über die große Anzahl der Teilnehmer bei der diesjährigen BVI-Tagung in Nürnberg. In seinem Grußwort ging Meier auf die geplante Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes ein und unterstrich die maßgebliche Rolle des BVI bei der Schaffung des Gesetzes zum Fachkundenachweis und einer Versicherungspflicht für Verwalter.

Internationale Themen immer wichtiger bei Immobilienverwaltung

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. ist neues Mitglied im internationalen Dachverband der Immobilienwirtschaft FIABCI. BVI-Präsident Thomas Meier: „Im Bereich Verwaltung werden internationale Themen, Netzwerke und Fachwissen immer relevanter. Wir freuen uns daher sehr, eine aktive Rolle in einem der größten globalen Netzwerke der Immobilienwirtschaft einzunehmen.“

Verwalterpraxis A–Z

Der Eigentümer Schlau hat im letzten Jahr eine Eigentumswohnung sowie einen Carport (Holzkonstruktion mit einem Dach und verschlossenen Seiten) in der WEG Littenstr. 10 erworben. Er stellt nun fest, dass die Eckpfosten und das Dach des Carports marode sind. Bevor er den zuständigen Verwalter bemüht, erkundigt er sich beim Verwaltungsbeirat, wer für die Instandsetzung verantwortlich ist. Der Verwaltungsbeirat erklärt Herrn Schlau, dass der Carport – ähnlich wie eine Garage – Sondereigentum ist. Jeder Eigentümer hat Reparaturen bisher eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durchführen lassen.