Editorial

Thomas Meier

Überfälliges Lichten im Rechts-Dschungel

Die Reform des WEG-Gesetzes

Liebe BVI-Mitglieder,

das Wohneigentumsgesetz ist für Immobilienverwalter bekanntlich so etwas wie für die allgemeine Bevölkerung das Wetter: Egal, wo und auf wen man trifft, eine (leidvolle) Anekdote findet sich immer als dankbarer Gesprächseinstieg. Die Ergiebigkeit des Themas speist sich auch aus der Tatsache, dass sich die Welt in den vergangenen zehn Jahren rasant gewandelt hat – der gesetzliche Rahmen allerdings in den alten Maßen verharrt. Auf welche Größe der Reformbedarf angewachsen und wie groß zugleich der Bedarf an Wissensaustausch zwischen Praxis und Politik ist, hat sich überdeutlich bei der vom BVI angestoßenen Konferenz zur WEG-Novelle gezeigt.

Auf dem Tisch liegen zwei Referentenentwürfe für Neuerungen im WEG-Recht; sicherlich mit Mühe verfasst, unter dem Strich allerdings aus Sicht des BVI zu inkonsequent: Wir brauchen eine durchgreifende Novelle, die uns Immobilienverwaltern eine praktikable, transparente und leicht verständliche Handhabe für den Berufsalltag liefert! Das haben wir den Fachpolitikern der Fraktionen, die allesamt auf dem Podium vertreten waren, deutlich gemacht. Immobilienverwalter fungieren als die Schnittstelle von Politik, Recht, Verbraucher und Wirtschaft schlechthin – wir wissen in der Regel, wo der Schuh drückt, und wir haben eine Idee davon, wie er zu reparieren ist.

Die Politik hat diese Botschaft zu unserer Freude mit nachhaltigem Interesse aufgenommen. Mehr noch: Uns wurde der Wunsch nach einer Fortführung des Dialogs signalisiert, ein Ansinnen, dem wir sehr gern folgen werden. Die hervorragend besuchte Konferenz hat uns optimistisch gestimmt, das Gesetzgebungsverfahren in Ihrem Sinne prägen zu können. Als abendlicher Einstiegswitz hat das Thema damit womöglich bald ausgedient – sehen Sie uns es nach. Im Zweifel greifen Sie auf das Wetter zurück, das geht immer.

Herzlich

Ihr

Thomas Meier