Die Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug wurde zum 01.11.2016 wieder abgeschafft. Dies ergibt sich aus dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften“. Da die Gefahr einer „Scheinanmeldung“ nur beim Einzug besteht, entfällt die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Abmeldung ersatzlos. Durch die Gesetzesänderung wird der bürokratische Aufwand für Vermieter und Verwalter bei Auszug des Mieters abgebaut.
Die Vermieterbescheinigung bei Einzug bleibt allerdings bestehen. Sie muss innerhalb von zwei Wochen durch den Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Verwalter ausgestellt werden. Das neue Bundesmeldegesetz war am 1. November 2015 in Kraft getreten und nach einem Bundestagsbeschluss vom 11. Oktober mit Wirkung zum 1. November 2016 geändert worden.