Bundestag beschließt Urbanes Gebiet und Klarheit bei Ferienwohnungen
Der Bundestag hat der Novelle des Baurechts zugestimmt. Das von Bundesbauministerin Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket gibt Kommunen neue Instrumente für eine wachstumsorientierte Stadtentwicklungspolitik an die Hand. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“. Darüber hinaus werden die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen klarer geregelt.
Gegenüber den herkömmlichen Gebietskategorien wie Wohngebiet, Gewerbegebiet und Mischgebiet schafft das „Urbane Gebiet“ mehr Gestaltungsspielraum. Die neue Gebietskategorie erlaubt es, dichter und höher zu bauen.
Die Baurechtsnovelle beendet zudem Rechtsunsicherheiten in vielen Bundesländern bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Das Gesetz stellt nun klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich erhalten Gemeinden mehr Steuerungsmöglichkeiten. Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.
Schließlich sorgt der Gesetzentwurf für Klarheit über den Umgang mit sogenannten „Rollladen-Siedlungen“. Vor allem norddeutsche Urlaubsregionen hatten wegen kaum genutzter Zweitwohnungen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt beklagt. Kommunen verfügen künftig über mehr Steuerungsinstrumente für eine sozial verträgliche Entwicklung von Wohngebieten.
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