Der breiten Öffentlichkeit werden meist nur einige spektakuläre Fälle bekannt, z. B. Conergy, BayernLB, Arcandor/Karstadt, MAN. Aber auch die Vorstände und Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen sehen sich immer öfter hohen Forderungen der eigenen Unternehmen oder von Dritten ausgesetzt — wegen Fehlern in der Unternehmensleitung, die zu veritablen Vermögensschäden führen.
Die Haftungslage
Die Organe juristischer Personen, also die Vorstände oder Geschäftsführer, haben bei der Führung der Geschäfte die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns zu beachten. Verstoßen sie hiergegen schuldhaft, haften sie:
- unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen
- schon bei leichtester Fahrlässigkeit
- ggf. auch für die Fehler eines anderen Ressortleiters oder einfachen Angestellten
- gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten
Dabei gilt eine Umkehr der Beweislast, das heißt der Unternehmensleiter muss beweisen, dass ihm keine Pflichtverletzung anzulasten ist — häufig in einer Situation, in der er keinerlei Zugriff mehr auf die Unterlagen in seinem Büro hat. Ohne spezialisierte Unterstützung ist der Unternehmensleiter meist verloren — hier kommt die D&O-Versicherung ins Spiel.
Die D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung bietet den Organvertretern von juristischen Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft, Verein) Versicherungsschutz für den Fall der persönlichen Inanspruchnahme wegen Vermögensschäden. Versicherungsnehmer ist hierbei das Unternehmen, und die Prämien können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die versicherten Personen sind jedoch die Organvertreter. Ihnen stehen sämtliche Rechte aus der Versicherung zu. Die D&O-Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt den Schadensersatz bei berechtigten Ansprüchen.
Die DOMCURA-Lösung
Die DOMCURA hat ein optimales Bedingungswerk entwickelt, das am Markt seinesgleichen sucht. Zu den Vorteilen der DOMCURA D&O-Versicherung gehört, dass die wissentliche Pflichtverletzung als Ausschlussgrund gestrichen ist. Zum Ausschluss führt nur der direkte Vorsatz. Das bedeutet, dass der Versicherer nachweisen muss, dass die Pflichtverletzung gesehen und gewollt wurde. Bei Verstößen gegen das Binnenrecht (Satzung, Anweisung, Beschlüsse etc.) kann sogar der Vorsatz versichert sein, wenn zum Wohle des Unternehmens gehandelt werden sollte. Ein weiterer Vorteil ist der Baustein „Gutachterkosten vor einer Inanspruchnahme“ — die konfliktentschärfende, deeskalierende Wirkung eines entlastenden Gutachtens von renommierten Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern beweist sich in der Schadenpraxis immer wieder. Optional kann auch noch ein Manager-Strafrechtsschutz- und ein AGG-Baustein (Ansprüche aus Antidiskriminierungstatbeständen) hinzu gewählt werden. Neu und ungewöhnlich in der D&O-Versicherung: Es können 3-Jahres-Verträge abgeschlossen werden. Dies bietet die Möglichkeit, die momentan noch günstigen Prämien zu sichern. Ein hervorragendes Bedingungswerk kann aber noch so gut sein, wenn die Vorteile nicht auch im Schadenfall gelebt werden. Die DOMCURA bietet hier die kompetente Betreuung durch spezialisierte Juristen und denkbar kurze Wege zu Risikoträgern und namhaften Sozietäten. Größtmögliche Sicherheit für den Unternehmensleiter — dafür steht die DOMCURA D&O-Versicherung. Fordern Sie uns auch in diesem komplexen Themenkreis!
Christian Legien, Ass. jur.
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