
Erstmals hatte der BVI-Landesverband Nord Mitglieder und Interessenten zum Seminar nach Bremen eingeladen, und die Wahl des Veranstaltungsorts erwies sich als Glücksgriff. Der Tagungsraum war gut gefüllt und voller Spannung auf die erwarteten Vorträge der renommierten Rechtsexperten und Praktiker.
Die große Kunst der Formulierung rechtssicherer Beschlüsse
Erste Impulse für die tägliche Arbeit kamen von Prof. Dr. Markus Artz von der Universität Bielefeld, der Lösungsansätze für die Probleme der Ausgleichszahlung bei einer nicht renoviert übernommenen Wohnung darlegte.
Wie sich der Verwalter Wettbewerbsvorteile beim Gaseinkauf verschafft, erläuterte Olaf Liedtke von der RhönEnergie Fulda GmbH. Eine Frage, die aufgrund neuester Rechtsprechung bei allen BVI-Herbstveranstaltungen auf der Agenda stand, wurde auch in Bremen ausgeworfen: Wann gelten Beschlüsse als hinreichend bestimmt? Hier wurde sie von Carsten Küttner von der Hamburger Kanzlei W∙I∙R Breiholdt Nierhaus Schmidt beantwortet. Auf die richtige Beschlussfassung kommt es auch sowohl bei der energetischen Modernisierung an, wie Henrike Krimmel von der Krall, Kalkum & Partner GbR aus Solingen darlegte, als auch bei der Kreditaufnahme durch die WEG, wie Martin von Hauff von der WEG Bank AG aufzeigte.
Effektiver statt nur schneller arbeiten
Einen praxisnahen Erfahrungsaustausch und Tipps zum effektiven Zeitmanagement bot Business-Coach und Buchautor Thorsten Woldenga, bevor Dr. Olaf Riecke den ersten Seminartag mit einem Referat zur aktuellen WEG-Rechtsprechung abschloss. Dann hieß es für alle Teilnehmer „Leinen los!“, denn der BVI hatte zu einer Schiffsfahrt auf der Weser geladen, bei der der Abend entspannt ausklang.
Den zweiten Seminartag eröffnete Lokalmatador Marcus Greupner von Heberling & Kollegen mit dem Dauerthema „Auslegung der Teilungserklärung“. Aus dem nahen Ritterhude war Dr. Ernst J. Baumann von der AllTroSan Baumann + Lorenz Trocknungsservice GmbH & Co. KG für einen Vortrag über Wasser-, Feuchte- und Schimmelschaden angereist. Ein nach wie vor stiefmütterlich behandeltes Thema ist die Kalkulation der Verwaltergebühr. Referent Michael Schumacher stellte fest, dass kaum ein Verwalter alle seine Aufwendungen in die Kalkulation einfließen lässt. Ungeahnte strafrechtliche Risiken für den Verwalter Dass die Arbeit des Immobilienverwalters größere, oft unbewusst bleibende Risiken enthält, deckte Rechtsanwalt André Leist aus Dresden mit einem Blick auf das Strafrecht auf. Den Abschluss des 33. Seminars des LV Nord bildete der Vortrag von Richter Dr. Oliver Elzer aus Berlin zu einem besonders aktuellen Thema. Er vermittelte, welche rechtlichen Grundlagen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylanten zu beachten sind. Der scheidende stellvertretende Landesbeauftragte des Landesverbandes Nord, Hajo Oertel, verabschiedete die Teilnehmer mit einem besonderen Dank an die Fachaussteller und lud zur kommenden Veranstaltung vom 02.–03.11.2017 nach Hamburg ein.
Cornelia Freiheit
Die Mitglieder des LV Nord haben gewählt!
Nachdem der nördlichste Landesverband des BVI über ein Jahr von den stellvertretenden Landesbeauftragten Petra Langemann und Hajo Oertel geführt wurde, steht nun mit Thorsten Woldenga (Portrait links) jemand an seiner Spitze, der die Belange der Mitglieder wie kaum ein anderer kennt. Woldenga ist mit seinem Unternehmen Engelhardt & Woldenga Immobilien seit 1999 Mitglied im BVI-LV Nord. Unterstützend steht ihm nun neben Petra Langemann von der BUWOG Immobilien Management GmbH auch noch Michael Braa (Portrait rechts) von Braa Immobilien aus Oldenburg zur Seite.