Die Aufstockung des Fördertopfes soll Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieter entlasten und sie dabei unterstützen, die Erstinvestitionsschwelle zu überwinden. Denn eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist maßgebliches Instrument, mehr Menschen zum Umstieg auf E-Mobilität zu bewegen und Grundvoraussetzung dafür, dass die Klimaziele im Verkehrssektor bis 2045 erreicht werden können.
Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wurden bisher bereits 620.000 Anträge für private Ladestationen eingereicht. Dies entspricht bei einer Förderung in Höhe von 900 Euro je Ladepunkt einer Summe von 558 Millionen Euro. Mit der durch die Aufstockung verfügbaren Gesamtsumme von 800 Millionen Euro können nun 888.888 Ladepunkte gefördert werden.
Eine Einreichung des Antrags vor Kauf und Installation stellt die Grundvoraussetzung für eine Förderung dar. Darüber hinaus wird der Zuschuss ausschließlich für installierte
Ladestationen in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
gewährt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Wallboxen über eine Normalladeleistung von elf Kilowatt verfügen, zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden und steuerbar sind.
(Stand bei Redaktionsschluss am 8. September 2021)
KATRIN KIM KARCHER, MBA
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