Telekommunikations-Modernisierungsgesetz hält neue Anforderungen bereit

Glasfaser statt Sammelinkasso

Der Bundesrat hat am 07.05.2021 das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschlossen. Es wird zum 01.12.2021 in Kraft treten und beinhaltet nach einer Übergangszeit insbesondere eine Streichung der bisherigen Betriebskostenverordnung, auf deren Grundlage Netzbetreiber über einen Gestattungsvertrag mit dem Vermieter im Sammelinkasso Kabelgebühren über die Betriebskosten abrechnen. Für bestehende Verträge gilt ein Bestandsschutz bis zum 30.06.2024.

Die Änderung hat in erster Linie Auswirkungen auf Gestattungsverträge mit Sammelinkasso-Vereinbarung, deren Laufzeiten über den 30.06.2024 hinausgehen. Diese können von den Vermietern ab dann nicht mehr über die Betriebskosten von den Mieterinnen und Mietern vereinnahmen.

Die Änderung greift in das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ein. Nach unserer Einschätzung können Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch sehr wohl auch in Zukunft Gestattungen im Sammelinkasso abschließen, wenn die Eigentümer weiter von der bequemen und ökonomischen Abrechnungsform profitieren möchten. Aber auch hier gilt, dass bei einer Vermietung von Eigentum klar sein muss, dass die Mieterschaft Kabelgebühren in den Betriebskosten nach dem 30.06.2024 nicht mehr übernehmen wird.

Die Glasfaser kommt

Ausnahmen sieht der Gesetzgeber dann vor, wenn im Rahmen von Neubau oder Netzmodernisierung die Hausverteilanlage in Glasfasertechnik ausgebaut wird und das Hausglasfasernetz an ein öffentliches Telekommunikationsnetz hoher Kapazität angeschlossen ist. In diesem Fall kann zeitlich begrenzt ein Glasfaserbereitstellungsentgelt über die Mietnebenkosten erhoben werden, welches einen Betrag von 5 € im Monat und Wohneinheit nicht übersteigen darf. Die Regelung gilt für Glasfasernetze, die zwischen 2015 und 2027 errichtet wurden oder werden. Betrachtet man die Netzausbauvarianten, qualifizieren sich hybride Netze mit einer Hausverteilanlage aus Kupferkabeln selbst dann nicht für das sogenannte „Glasfaserbereitstellungsentgelt“, wenn die Anlage auf Gigabitgeschwindigkeit aufgerüstet wurde. Erstattungsfähig sind ausschließlich FTTH-Netze, bei der die Glasfaser bis in die einzelnen Wohnungen hineinreicht.

„Auch abseits dieser Regelungen setzt die Tele Columbus AG darauf, die Glasfaser zügig bis zu den Wohnungen zu bringen“, erklärt Rüdiger Schmidt, Chief Sales Officer Wohnungswirtschaft und Infrastruktur. Das neue Telekommunikationsgesetz böte hier die Chance, Eigentümern und Mietern mit einem Glasfasernetz Bündelprodukte der Eigenmarke PŸUR mit schnellem Internet, TV und Telefon zu attraktiven Konditionen anzubieten. Zusätzlich würden die Anschlussnutzer die Möglichkeit haben, aus Produkten unterschiedlicher Anbieter zu wählen.

Geordneter Übergang, maßvolle Planung

Auch sonst besteht derzeit kein Anlass zu voreiligen Entscheidungen: „Wohnungsverwaltungen können sich sicher sein, dass wir zeitgerecht auf sie zukommen, um den Übergang von der bisherigen auf die neue Regelung zu besprechen und dabei zugleich Wege zur Glasfaserversorgung der Häuser aufzuzeigen“, beruhigt Schmidt. „Gemeinsam finden wir genau die Lösung, die den Vermietern und Eigentümern hier entgegenkommt.“ Unsere Beratungskompetenz und Umsetzungsfähigkeit von Planung, Realisierung und Betrieb empfiehlt uns als Full-Service-Partner für den künftigen Glasfaserausbau.

Rechtsanspruch auf ziemlich langsames Internet

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz hält darüber hinaus weitere neue Anforderungen bereit. Dazu gehören ein Entschädigungsanspruch bei Netzausfällen und Vorgaben zu Service-Reaktionszeiten. Aus Wohnungseigentümersicht ist das Recht auf schnelles Internet natürlich von besonderem Interesse. Für Liegenschaften, die per internetfähigem Kabelanschluss versorgt sind, bringt dieser noch nicht detailliert ausgearbeitete Rechtsanspruch aber definitiv keinen Gewinn. Im Bereich der Bandbreiten und Reaktionszeiten sollen Mindestvorgaben verabredet werden, deren Ansätze sich aber wahrscheinlich in einer Größenordnung von 20 bis 30 Megabit pro Sekunde bewegen werden.

Rüdiger Schmidt

Rüdiger Schmidt
www.pyur.com/
wohnungswirtschaft.html

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