Öffnungsklauseln für Ländern möglich
Für die einzelnen Länder ist jedoch die Einführung von Öffnungsklauseln vorgesehen, die ihnen das Recht geben, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen. Das hatte vor allem die CSU verlangt. Wie die Öffnungsklauseln genau aussehen sollen, wurde nicht erläutert. Noch vor der Sommerpause soll der Bundestag über die Reform debattieren.
Ertragswertmodell bürokratischer
Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V., begrüßt die Einigung in der Großen Koalition hätte aber das Flächenmodell als Bundesgesetz bevorzugt, so wie es das Land Bayern vorgeschlagen hatte. Damit würden extreme Steuererhöhungen vermieden werden. Denn mit dem von Scholz bevorzugten Ertragswertmodell wird die Grundsteuer gerade dort steigen, wo die Mieten bereits stark angestiegen sind. Vermieter, die weniger Miete nehmen als der Durchschnitt, sollen nach dem Ertragswertmodell keine Möglichkeit haben, die niedrigeren Mieten nachzuweisen. Außerdem würde das wertabhängige Modell einen viel größeren bürokratischen Aufwand bedeuten, als das, das sich zur Berechnung der Grundsteuer lediglich an der Fläche orientiert.
Grundsteuer auf Mieter umlegbar
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Anders als die Grunderwerbssteuer wird sie jedes Jahr fällig. Wie viel man zahlt, ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude darauf. Den Wert der Immobilie berechnen die Finanzämter bisher auf Grundlage völlig veralteter Zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen eine Neuregelung verlangt.
Für Immobilienbesitzer ist die Höhe der Steuer unter anderem so wichtig, weil sie auf die Miete umgelegt werden kann.
Cornelia Freiheit
BVI e.V.