Neuer Preisturbo?

Bundesrat möchte Grundsteuer reformieren

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden. Die Länder wollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt.

Neue Taxierung zum 1. Januar 2022

Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen. Die Erhebung der reformierten Grundsteuer soll ab dem Jahr 2027 erfolgen.

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. sieht bei diesem Gesetzentwurf die Gefahr des weiteren Anstiegs der Wohnkosten und der immer größeren Belastung der Eigentümer durch Bürokratie.

BVI

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