Erfahrungsberichte und aktueller Stand

Zertifizierter Verwalter – lohnt sich eine Vorbereitung?

Auch wenn der Termin, von dem an der Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters besteht, um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 verschoben wurde (Bundestag-Drucksache 20/3584), bieten einzelne Industrie- und Handelskammern eine Prüfung an, und sämtliche Vorbereitungskurse laufen auf Hochtouren.

Es gibt sogar schon erste Erfahrungsberichte zum Ablauf der Prüfung. So hat mir ein Teilnehmer erzählt, dass er sich der Prüfung ohne Vorbereitung gestellt und jede Kategorie mit 70 bis 90 Prozentpunkten bestanden habe.

Überdies berichten mir sämtliche Interviewpartner, dass neben einer Vielzahl banaler Fragen (zum Beispiel: Was ist ein werdender Wohnungseigentümer?) selbstverständlich auch komplizierte gestellt worden sind. Also Fragen, die nicht nur an der Oberfläche eines Themas kratzen, sondern fachlich viel tiefer gehen (zum Beispiel: Was ist ein Versickerungsplan und welche Bestandteile hat er? Oder Fragen zu Eichfristen, öffentlichem Glauben und dem Grundbuch, zum Werkvertragsrecht, zur Begründung von WEG). Bei manchen Fragen kann sogar das Ausschlussprinzip angewandt werden.

Bei einer der mündlichen Prüfungen sind Details über das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) abgefragt worden. Auch mit Fragen zu den Beschlusskompetenzen einer WEG muss gerechnet werden (vgl. Handlungspflichten, BGH, 9. März 2012, AZ: V ZR 161/11).

Es ist bei der Vorbereitung – ob schriftlich oder mündlich – wichtig, sich mit aktuellen Themen zu beschäftigen. So wurden Fragen zur novellierten Heizkostenverordnung (in Kraft seit 1. Dezember 2021), dem EnSikuMaV = Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, EnSimiMaV = Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung oder Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz = CO2KostAufG gestellt.

Fazit

Selbstverständlich werden sich die Fragen oder einzelne Themen im Laufe der nächsten Monate verändern. Dennoch kann man einige Rückschlüsse auf die Vorbereitung ziehen: „Alte Hasen“ oder erfahrene Verwalter können theoretisch ohne Vorbereitung die Prüfung bestehen.

Aus sämtlichen Erfahrungsberichten konnte ich aber auch ableiten, dass eine Vorbereitung sinnvoll war – nicht nur weil bestimmte Basisthemen aufgefrischt oder wiederholt wurden; in den Kursen tauschen sich die Teilnehmer untereinander aus und am Ende partizipieren alle von diesem Informationsfluss.

Nachfolgend noch einige Details zur Prüfung: Es gibt einen Katalog mit 50 Fragen (36 DIN-A4-Seiten), manche Industrie- und Handelskammern stellen Tablets zur Verfügung. Jede IHK scheint offensichtlich ein anderes Format zu verwenden.

Die Fragen sind, ähnlich wie der Rahmenlehrplan der IHK, in die folgenden Kategorien aufgeteilt:

1. Allgemeine Verwaltung
2. WEG-Recht
3. Allgemeines Vertragsrecht
4. Bautechnik

Zu jeder Frage gibt es vier bis sechs Antwortmöglichkei-ten. Wie viele Antworten erwartet werden, ist durch die Angabe der Punktzahl vorgegeben. Das Zeitkontingent: 90 Minuten, keine Hilfsmittel.

Möchten Sie Ihre Erfahrungen mit uns teilen, freue ich mich auf Ihre Einsendung, gerne unter: M.Fuellbeck@e-b-z.de.

Allen Teilnehmern der Prüfung viel Erfolg!

Massimo Füllbeck
M.Fuellbeck@e-b-z.de

Massimo Füllbeck ist Immobilien-Ökonom (VWA) und Fachtrainer für Immobilienverwaltung an der EBZ Akademie in Bochum.

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