Stärkung des Berufsbilds lange überfällig

Wichtiger Meilenstein erreicht: Verwalterzertifizierung

Mit Nachdruck habe ich mich in den vergangenen Jahren für eine Basisqualifikation von Immobilienverwaltern eingesetzt. Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sowie dem Referentenentwurf über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat unsere Branche nun einen wichtigen Meilenstein erreicht.

Die jetzt vorliegende Prüfungsverordnung über den Sachkundenachweis im Entwurf betrachte ich als ein starkes politisches Signal für unsere Branche und als wichtiges Instrument, um das in der Öffentlichkeit kritisch geprägte Bild des Immobilienverwalters zu wandeln und folglich zur Stärkung des Berufsbilds beizutragen. Es geht auch darum, das Vertrauen in die Kompetenz der Immobilienverwalterbranche insgesamt zu stärken. Denn schließlich sind wir alle mit der treuhänderischen Verwaltung von mehreren Millionen Eigentumswohnungen deutschlandweit beauftragt, die für viele unserer Kunden einen elementaren Bestandteil ihrer privaten Altersvorsorge darstellen. Es liegt also auf der Hand, dass der Sachkundenachweis eine große Chance für uns Verwalter darstellt – nicht zuletzt, weil unsere Branche am Markt viel zu wenig präsent ist. Wir sind hier zweifelsfrei auf einem guten Weg. Nun muss das Konzept aber auch mit Leben gefüllt werden.

Eigentümer haben ab 1. Dezember 2022 einen zertifizierten Verwalter zu bestellen

Doch was versteht man überhaupt konkret unter einem zertifizierten Verwalter? Nach § 26a Abs. 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat, die bestätigt, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Ausübung der Tätigkeit als Verwalter notwendig sind. Das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schätzt, dass sich nach aktuellem Stand 28.500 Beschäftigte in Immobilienverwaltungen einer entsprechenden Prüfung unterziehen müssen. Ein klarer Vorteil ist, dass sie die Prüfung vor jeder IHK ablegen können, die diese anbietet. Sie sind also nicht an die Kammer ihres Wohn- oder Firmensitzes gebunden. Die Möglichkeit, sich seine fachliche Kompetenz bestätigen lassen zu können, betrachte ich sowohl als Chance als auch als Privileg. Und wer, wenn nicht sie werden letztlich beruflich davon profitieren?

Wie läuft die Prüfung ab und was kostet sie?

Die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter setzt sich zusammen aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Für die schriftliche Prüfung sind 90 Minuten vorgesehen, für die mündliche mindestens 15 Minuten. Sie kann auf Papier, elektronisch oder einer Mischung aus beidem abgelegt werden. Die Kosten für die Prüfung werden auf 400 Euro geschätzt. Wahrlich erfreulich ist, dass Sie keine Angst vor dem Scheitern haben müssen, denn die Abschlussprüfung darf beliebig oft wiederholt werden. Mit einem lachenden und zwinkernden Auge sage ich: „Aller guten Dinge sind drei.” Sie können das Ganze also entspannt und selbstbewusst angehen.

Themen der Prüfung

Gegenstand der Prüfung werden die Themen Grundlagen der Immobilienwirtschaft, rechtliche Grundlagen wie Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht, bis hin zu kaufmännischen und technischen Grundlagen sein. Die Prüfungsinhalte orientieren sich dabei an den Sachgebieten, die auch Gegenstand der Weiterbildungspflicht für Verwalter nach § 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung und in Anlage 1 zur Makler- und Bauträgerverordnung sind. Hier sehe ich erheblichen Optimierungsbedarf, denn der Entwurf ist meines Erachtens an dieser Stelle unvollständig, da wesentliche Aspekte der Tätigkeit des WEG-Verwalters nicht enthalten sind. Wir irrlichtern hier sonst an der Realität vorbei. Stattdessen sollte die Liste der Prüfungsgegenstände diejenigen enthalten, die für die Ausübung des Verwalterberufs tatsächlich erforderlich sind. Konkret bedeutet das, dass die Prüfungsgegenstände etwa um die Grundlagen des Versicherungsrechts, Nachbarschaftsrechts, Umweltrechts und Bauträgerrechts und die Themen Vermögensbericht, EDV und Datenschutz ergänzt werden müssen. Denn gerade auf diesen Gebieten sind entsprechende Kenntnisse für Immobilienverwalter unabdingbar. Praxisnahe Inhalte sind entscheidend für die Qualität der Verwalterzertifizierung.

Wie wird die Prüfung bewertet?

Die Leistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Das heißt, eine differenzierte Benotung erfolgt nicht. Gelangt der Prüfungsausschuss zu der Einschätzung, dass Sie über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen, die für die Tätigkeit als Verwalter maßgeblich sind, gilt Ihre Prüfung als bestanden.

Kritikpunkt: Verbände bei Abnahme der Prüfung mit einbeziehen

Trotz aller Euphorie gibt es aus meiner Sicht einige Kritikpunkte. Ich halte es für die falsche Entscheidung, die Prüfung komplett in die Hände der IHK zu geben, denn diese weiß nicht immer worauf es aktuell ankommt – nicht zuletzt, da die Einrichtung sich nicht täglich mit den Anforderungen innerhalb der Branche beschäftigt. Dies geht wiederum zu Lasten der Prüfungsqualität. Das bestätigen auch die im Referentenentwurf aufgeführten Prüfungsinhalte. Die Wünsche, Bedürfnisse, Themen, aber auch Herausforderungen sind uns Immobilienverwaltern hingegen geläufig, da wir nah am täglichen Geschehen sind. Deshalb sollte ein Großteil der Verantwortung in die Hände der Verbände in der Branche übergeben werden. Wir Verbände – dazu zählt auch der BVI – können zwar keine andere Prüfungsordnung erlassen, wir könnten auf diese Weise jedoch über die Qualitätsschiene Einfluss nehmen im Hinblick auf die Prüfungsinhalte. Denn darum geht es letztlich ja auch: Qualität. Wer, wenn nicht wir Immobilienverwalter, kann besser beurteilen, was eine gute Abschlussprüfung auszeichnet? Die Prüfungsqualität muss mit der Einführung des zertifizierten Verwalters das zentrale Element sein. Sie muss handlungsorientiert gestaltet sein. Alles andere hilft dem Verwalter sowie einer Stärkung des Berufsbilds nicht weiter und würde das angestrebte Ziel eindeutig verfehlen.

THOMAS MEIER
Präsident BVI e. V.

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