Interview mit Thomas J. Kollmann, Direktor Immobilienwirtschaft bei Vodafone Deutschland GmbH

Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Die Umlagefähigkeit von im Zusammenhang mit dem TV-Anschluss stehenden Betriebskosten endet für alle Anlagen, die vor dem 01.12.2021 errichtet wurden, am 30.06.2024. Für Anlagen, die erst nach dem 01.12.2021 errichtet werden, entfällt die Umlagefähigkeit nach der derzeitig beschlossenen Regelung schon ab dem 01.12.2021 vollständig, d. h. es dürfen noch nicht einmal die hierfür anfallenden Strom- oder Wartungsentgelte umgelegt werden. Lediglich für reine glasfaserbasierte Anlagen (FTTH) ist eine Umlage der Stromkosten sowie des sogenannte. Glasfaserbereitstellungsentgelts („Umlage 2.0“) auch über den 30.06.2024 hinaus möglich.

BVI-Magazin: Wie beurteilt Vodafone die Folgen des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes
für Mieter bzw. Eigentümer und Verwalter?

Thomas J. Kollmann: Wir haben uns gemeinsam mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und dem Mieterbund für einen Erhalt der Umlagefähigkeit stark gemacht. Es ist gelungen, dass das System der Umlage nicht ersatzlos gestrichen, sondern modernisiert wird. Wir sind bereits im intensiven Dialog mit der Immobilienwirtschaft, um den Bedürfnissen unserer Kunden nach Versorgungssicherheit Rechnung zu tragen. Im Bestand gibt es drei Jahre Übergangsfrist. Das gibt uns Zeit, attraktive Angebote für Kunden zu entwickeln und einen geräuschlosen Übergang zu ermöglichen.

BVI-Magazin: Wie werden sich die neuen Regeln des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes auf den Breitbandausbau auswirken?

Thomas J. Kollmann: Vodafone ist in Deutschland der Gigabitbaumeister. Schon heute transportieren wir jedes Bit in unserem Netz zu über 90 Prozent via Glasfaser. Vor allem im Nahbereich steigern wir den Glasfaseranteil immer weiter bis in die Gebäude. Da macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, das Kabel-Glasfasernetz um jeden Preis zu überbauen, wo es nicht notwendig ist. Wo es sinnvoll ist, bieten wir natürlich die Versorgung per Glasfaser an.

Aus unserer Sicht ist deshalb der Fokus im Gesetz auf die Inhouse-Netze, also die Netzebene 4 in Glasfaser, nicht zielführend. Wichtiger ist ein robustes NE3/NE4-Konzept, das sich am tatsächlichen Bedarf in den Liegenschaften orientiert. Eine Hausverkabelung in moderner Koax-Sternstruktur ist ganz sicher noch viele Jahre nicht der Flaschenhals für Gigabit-Anschlüsse, wie bereits heute unsere mehr als 
22 Millionen angeschlossenen Haushalte eindrücklich zeigen. Die Beschleunigung und Vereinfachungen von Glasfaserausbauprojekten im öffentlichen Grund wäre daher zielführender gewesen. Vermutlich wird vom Gesetz her hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.

BVI-Magazin: Wie sollten Verwalter sich und ihre Eigentümergemeinschaften optimal auf das Ende der betriebskostenrechtlichen Umlagefähigkeit vorbereiten?

Thomas J. Kollmann: Eine WEG kann darüber beschließen, weiterhin im Mehrnutzervertrag zu verbleiben und die Kosten hierfür über das Hausgeld auf alle Eigentümer umzulegen. Damit bleibt alles wie bisher. In anderen Konstellationen muss der Vermieter mit jedem einzelnen Mieter eine separate Vereinbarung treffen, wenn er die Kosten für die TV-Dienste weiterberechnen möchte. Dies ist auch nach dem 30.06.2024 weiterhin möglich. Dann allerdings nicht mehr als Teil der Umlage nach Betriebskostenverordnung, sondern z. B. als Bestandteil der Kaltmiete. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Fall wichtig und ratsam. Unser Vertrieb vor Ort steht bereits mit vielen Kunden im Dialog und unterstützt sie, wo er kann. Auch für den Fall, dass Hausverteilnetze erst nach dem Stichtag 01.12.2021 fertiggestellt werden, werden wir gemeinsam mit unseren Kunden unkomplizierte Lösungen finden, um Planungssicherheit für die Zukunft zu erlangen.

BVI-Magazin: Wie unterstützt Vodafone Verwalter in der Übergangsphase, z. B. im Rahmen von Beratungsangeboten und bei der Umstellung auf Einzelinkasso?

Thomas J. Kollmann: Die Umstellung auf Einzelvermarktung kann nur in enger Zusammenarbeit mit Verwaltern und Eigentümern stattfinden. Aber es wird aufgrund der großen Anzahl an Haushalten ein ordentlicher Kraftakt. Wir sind 
jedoch sicher, dass wir allen Partnern, die nach Juni 2024 weiterhin mit uns zusammenarbeiten, den Umstieg der 
Bewohner in das Einzelvertragsverhältnis gewährleisten 
werden können – Versorgungssicherheit und die unterbrechungsfreie Versorgung der Bewohner mit ihrem gewohnten TV-Angebot stehen hierbei im Vordergrund.

BVI-Magazin: Wie können künftig die von vielen Eigentümern und Mietern gewünschten Angebote für TV, Internet und (Internet-)Telefonie „aus einem Guss“ erreicht werden?

Thomas J. Kollmann: Mit unseren Bündelangeboten aus Mobilfunk, Internet und Fernsehen bieten wir schon heute ein hochattraktives Produktportfolio an. Mit der GigaKombi und dem BewohnerPlus-Programm auch zu besonders günstigen Konditionen für Bewohner der Immobilienwirtschaft.

Man muss auch sehen: Wir bieten Gigabit-Internet jetzt bereits seit über zwei Jahren an, da müssen unsere Wettbewerber erst einmal hinkommen. Vodafone ist der Treiber für leistungsstarke Produkte. Bei keinem Anbieter entscheiden sich mehr Kunden für superschnelle Anschlüsse: Fast die Hälfte hat sich für 250 MBit/s oder mehr entschieden, ein Viertel für 400 MBit/s oder mehr, die Marke von 1 Million Gigabit-Kunden haben wir bereits geknackt. Durch uns wurde Gigabit-Internet erschwinglich für jeden. Damit haben wir das Gigabit demokratisiert – und vom Luxus- zum Allgemeingut gemacht. Für das beste Preis-Leistungs-Verhältnis im Markt werden wir auch in Zukunft stehen.

BVI-Magazin: Aktuell kommen verschiedene Telekommunikationsunternehmen auf Eigentümergemeinschaften und Verwalter zu und bieten unter kurzer Fristsetzung eine teilweise als kostenfrei bezeichnete Ausstattung der Gebäude mit Glasfasernetzen an. Wie sind solche Angebote zu beurteilen?

Thomas J. Kollmann: Erst der Infrastrukturwettbewerb der Kabelnetzbetreiber zur Deutschen Telekom hat überhaupt dazu geführt, dass die heutigen Internetgeschwindigkeiten und die hohe Preisattraktivität in Deutschland erreicht wurden. Wir raten deshalb dringend dazu, die Angebote genau zu prüfen und die Details zu studieren. Mit dem Glasfaserausbau droht vielerorts wieder ein Infrastruktur-Monopol. Meist werden Eigentümer verpflichtet keine weiteren Hausverteilanlagen zu betreiben oder errichten zu lassen. Natürlich wird im Rahmen des sogenannten „Open Access“ der Zugang in die Wohnungen auch für andere Markteilnehmer gewährt. Die Netzhoheit liegt allerdings beim Anlagenbetreiber und dieser bestimmt die Bedingungen der Mitnutzung anderer Netzbetreiber. Damit hat der Eigentümer bzw. die WEG keine echte Wahlfreiheit mehr. So werden die vermeintlich günstigen Angebote für die Glasfasernetze später über höhere monatliche Kosten durch die Bewohner bezahlt.

Daher stellen sich die folgenden Fragen: Warum sollten zukunftsfähige Highspeed-Netze, die auf viele Jahre hinaus den Bandbreitenbedarf decken, überbaut werden? Warum sollten WEG oder Hausverwaltungen Unruhe in ihren Beständen und möglicherweise auch Baumaßnahmen zulassen, wenn dies derzeit nicht erforderlich ist? Warum sollten Bewohner, die schon heute ein umfassendes Angebot an TV, Internet und Telefonie zu einem günstigen Preis bekommen, künftig deutlich mehr bezahlen?

Mit Vodafone ist Gigabit-Internet bezahlbar und schon lange verfügbar. Prüfen Sie daher genau die Bedingungen für den Glasfaserausbau.

BVI e. V.
www.bvi-verwalter.de

Thomas J. Kollmann

Thomas J. Kollmann
Direktor Immobilienwirtschaft bei Vodafone Deutschland GmbH

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