Endlich werden der Schutz von Vermögen und die Altersvorsorge bei den Besitzern der mehr als neun Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland ernst genommen. Der Gesetzgeber hat seine Pflicht erkannt, Eigentümer und Mieter als Verbraucher vor unsachgemäß durchgeführter Verwaltung zu schützen, und wird deswegen Zugangsvoraussetzungen für das Tätigkeitsprofil des Immobilienverwalters definieren. Noch in dieser Legislaturperiode wird die Bundesregierung Erlaubnisvoraussetzungen einführen, die die Kriterien Zuverlässigkeit, Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse, Nachweis der Sachkunde sowie Nachweis über das Vorliegen einer Vermögensschadenversicherung umfassen.
Gewerbeordnung wird voraussichtlich geändert
Der Sachkundenachweis und die Vermögensschadenversicherung sollen im § 34c der Gewerbeordnung (GewO) festgeschrieben werden. Der Sachkundenachweis wird sich an dem für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler orientieren und aller Voraussicht nach durch eine bei der IHK abzulegende Sachkundeprüfung erbracht. Die Vermögensschadenversicherung soll für Vermögensschäden eintreten, die Dritten durch fehlerhafte Berufsausübung entstehen. Die Mindestversicherungssumme wird zwischen 100.000 und 500.000 Euro liegen. Bisher bestand für die Ausübung der Tätigkeit des Immobilienverwalters lediglich die Pflicht zur Gewerbeanzeige gemäß § 14 GewO. Es wurden weder ein Befähigungsnachweis noch andere persönliche Qualifikationen vorausgesetzt.
BVI-Mitglieder verfügen schon jetzt über alle Pflichtversicherungen
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. setzt sich seit seinem Bestehen für die Einführung von Mindestvoraussetzungen zur Ausübung der Verwaltertätigkeit ein. Dass diese Bemühungen nun endlich von Erfolg gekrönt werden, freut besonders BVI-Präsident Thomas Meier: „Ich begrüße ausdrücklich die konkreten Umsetzungspläne für die Einführung beruflicher Mindestanforderungen für Immobilienverwalter, wie die Pflichtversicherung von Vermögensschäden gegenüber Dritten. Gleichzeitig plädiere ich dafür, den Verbraucherschutz in unserer Branche langfristig noch weiter auszubauen, beispielsweise durch den Nachweis einer Betriebshaftpflicht- und Vertrauensschadenversicherung, wie er bei BVI-Mitgliedern bereits Pflicht ist.“
Immobilienverwalter rücken wegen ihrer Vermittlerrolle in Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Umsetzung von energetischen und altersgerechten Sanierungen zunehmend in den Fokus der Wohnungspolitik.
BVI
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