Die beiden wesentlichen Bestandteile des Gesetzentwurfs sehen Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie der Regelungen zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) vor, die eng miteinander verbunden sind.
Ausschreibungsverfahren zur Förderung von KWK-Anlagen
Danach müssen sich Betreiber von KWK-Anlagen über 1 bis 50 Megawatt künftig über ein Ausschreibungsverfahren für Fördergelder bewerben. Auch für die Förderung innovativer KWK-Systeme ist künftig die Teilnahme an einer Ausschreibung erforderlich.
Auch Eigenbedarf zulassen
Der Bundesrat hatte zuvor deutliche Kritik an den von der Bundesregierung geplanten Änderungen geübt. Die Länder forderten ausdrücklich, dass auch Anlagen mit teilweisem Eigenverbrauch an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen und auch Wohnungseigentümergemeinschaften Anspruch auf die Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben sollen.
Das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
BVI