Die Heizungsbranche muss ab 26.09.2015 alle Einzelprodukte und Systempakete mit Energieeffizienzlabels versehen (analog zu Kühlschränken etc.). Die meisten Heizwertgeräte (Niedertemperaturgeräte) dürfen ab September 2015 durch die Hersteller nicht mehr verkauft werden, Brennwerttechnik wird bis auf wenige Ausnahmen zum gesetzlich geforderten Mindeststandard.
Ausnahme Gasthermen in Mehrfamilienhäusern
Die EU-Ökodesign-Richtlinie erlaubt jedoch eine Ausnahme für Gasthermen bei der dezentralen Wohnungsbeheizung in Mehrfamilienhäusern mit Mehrfachbelegung. In folgenden Fällen darf weiterhin ein altes Heizwert- gegen ein neues Heizwertgerät getauscht werden:
- Schornsteingeräte bis 10 kW Nennwärmeleistung und
- Kombi-Schornsteingeräte bis 30 kW Nennwärmeleistung in Mehrfachbelegung
Raumluftunabhängige Heizwertgeräte verboten
Besondere Herausforderungen stellen bei Mehrfachbelegung raumluftunabhängige Geräte dar, selbst wenn diese an Luft-Abgas-Systeme angeschlossen sind. Diese wurden vor allem in den 1980er- und 1990er Jahren eingesetzt. Die in diesen Anlagen verbauten Gebläsegeräte fallen nicht unter die oben genannte Ausnahmeregelung. Raumluftunabhängige Heizwertgeräte dürfen nach September 2015 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Deshalb muss jede Anlage im Sanierungsfall separat betrachtet werden, eine Standardlösung gibt es nicht.
Überprüfen Sie Ihren Gerätebestand!
Nutzen Sie die Übergangzeit bis zum Inkrafttreten der ErP für eine Bestandsaufnahme! Befinden sich in Ihrem Bestand alte Geräte oder Geräte, die später nicht mehr zu Verfügung stehen, ist eine genaue und frühzeitige Analyse und Abwägung der Handlungsoptionen sinnvoll, da bei einer späteren Modernisierung mit höheren Installationskosten z. B. durch Maurer- und Malerarbeiten zu rechnen ist.
Jens Mischke
jens.mischke@de.bosch.com
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