Die Umstellung von analog auf digital bringt Herausforderungen mit sich, die von Fragen der Erhebung und Kategorisierung bis hin zu datenschutzrechtlichen Aspekten reichen. Wie der Gesetzgeber verlauten lässt, sind es dabei einmal mehr Immobilienverwalter, denen bei der Zählung von Bevölkerung, Gebäuden und Wohneinheiten eine Schlüsselrolle zukommt – eigentlich eine aus Branchen- und Fachverbandssicht begrüßenswerte Tatsache, beweist es doch die zentrale Stellung, die Verwaltern in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zukommt.
Leider ist der Gesetzgeber derzeit offenbar nicht einmal in der Lage, die Anforderungen, die an unsere Branche gestellt werden, klar zu formulieren. Ein Teil der Datenerhebung erscheint beispielsweise unlogisch vor dem Hintergrund, dass der Staat die meisten Daten bereits vorliegen und über seine Amtsgerichte Zugriff darauf hat. Lediglich die Anzahl der Personen, die eine Wohnung bewohnen, ergibt sich nicht aus den Akten. Zu diesem Punkt haben allerdings auch Immobilienverwalter im Normalfall keine gesicherten Informationen, denn nicht jeder Untermieter oder jeder Lebenspartner wird gemeldet.
Wären wir Fachverbände in den Gesetzgebungsprozess eingebunden worden, hätten solche Ungereimtheiten genauso ausgebügelt werden können wie die unbeantwortete Frage, wer den Aufwand bezahlen soll. Denn stillschweigend scheinen alle Beteiligten davon auszugehen, dass Immobilienverwalter die zusätzlichen Aufgaben erledigen, ohne grundsätzlich eine angemessene Vergütung vorzusehen, die allgemeinverbindlich Anwendung finden kann. Der Verwalter ist jetzt gehalten, entweder eine entsprechende Vergütung in weiser Voraussicht bereits im Verwaltervertrag zu vereinbaren oder aber einen gesonderten Beschluss von den Wohnungseigentümern herbeizuführen.
Diese Rechtslücke muss nach Ansicht des BVI geschlossen werden – wer mehr arbeitet, soll dafür bezahlt werden. Unsere Mitglieder verwalten längst nicht mehr nur Wohnungen und Gebäude, sondern auch erhebliche Datenvolumina. Wer mit diesem Gut verantwortungsbewusst und souverän umgehen soll, muss dies auf einer professionellen Grundlage tun können.
Ihr Dr. Klaus Nahlenz
Vize-Präsident des BVI e.V.