Dienstleistungen

In der Rubrik „Dienstleistungen“ stellen wir Ihnen Services vor, die Verwalter in die Lage versetzen, Immobilien von der Entstehung, über die Bewirtschaftung bis hin zum Verkauf zu begleiten. Egal ob Sie Verwalter von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien oder Wohnungseigentum sind, hier präsentieren wir Leistungen, die Ihnen die kaufmännischen und technischen Anforderungen ihrer Arbeit erleichtern.

Befall meist aufgrund größerer Ursache

Schimmelpilz in Innenräumen ist nicht nur unangenehm und sorgt für einen muffigen Geruch, er gefährdet auch die Gesundheit der Bewohner. Tritt Schimmel auf, sollte deshalb ein Fachmann Größe, Stärke und Tiefe des Befalls sowie die Art der betroffenen Materialien überprüfen. Denn meist sind die Schäden größer als oberflächlich sichtbar. Um Allergien und Atemwegserkrankungen der Bewohner zu verhindern, sollten sowohl der Schimmel als auch seine Ursachen professionell beseitigt werden.

Das passiert bei Verstößen gegen die DSGVO

Am 5. November 2019 veröffentlichte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk eine Pressemitteilung, in welcher sie mitteilte, dass gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeldbescheid in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO erlassen wurde.

Was Ihre Website in diesem Jahr können muss

So mancher Kunde behauptet, dass es keine kundenorientierte Immobilienverwaltung gäbe. Der Ruf, der erste bei der Rechnungslegung, aber der letzte bei der Erreichbarkeit zu sein, hat sich gegenüber Immobilienverwaltungen leider sehr stark als Vorurteil durchgesetzt. Im Folgenden ein paar Marketing-Ansätze, wie die Branche ihrem Imageproblem beikommen kann.

Vorbeugende Maßnahmen für Stellplätze

Mit dem GEIG kommt auf Immobilienverwalter das große Thema E-Mobilität zu. Zusätzlich zu den wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten sowie zu dem erforderlichen technischen Know-how, hält ein weiterer Punkt mit den E-Autos Einzug: der Brandschutz. Denn Autobrände bei Elektrofahrzeugen verursachen ein anderes Szenario als „herkömmliche“ Autobrände.

 

Schritt für Schritt zur Lademöglichkeit

Seit dem 1. Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer sowie Mieter Anspruch auf eine private Ladeoption an ihrem Stellplatz. So wird es in der neuen Fassung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Neben der Anbringung einer Wallbox berücksichtigt dieser Anspruch auch die Verlegung von Leitungen und Eingriffe in die Stromversorgung.

Ein technischer Rundumblick

Am 01. Dezember 2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten. Zahlreiche Änderungen regeln nun altes Chaos im neuen Gewand. Was Digitalisierung anbelangt, so tut man sich weiterhin schwer. Irgendwie scheint es, dass sich der Gesetzgeber dem Thema „Digitalisierung“ nicht so recht annehmen wollte. Somit findet in der neuen Reform die Digitalisierung nahezu kaum Platz.