Manager und Führungskräfte sorgen für die Sicherstellung des laufenden Betriebs im Verwaltungsunternehmen. Durchsetzungsfähigkeit, Lösungsorientiertheit, Innovationsfreude und jede Menge Fachwissen sind nur einige der Eigenschaften, die in der heutigen Berufswelt Führungsqualität und Führungskompetenz ausmachen. Welche Fähigkeiten und Kenntnisse Sie noch brauchen, lesen Sie in der Rubrik „Management & Führung“.
Mitarbeiterbindung wird immer mehr zum Kernthema in Unternehmen. Das wundert nicht: Durch die zunehmende Konkurrenz um Fachkräfte wird es immer wichtiger, Leistungsträger und erfahrene Talente mittel- bis langfristig an das eigene Unternehmen zu binden.
Nach einer aktuellen Studie des KCE Kompetenzzentrums für Entrepreneurship & Mittelstand werden bis 2023 altersbedingt bis zu einer halben Million Unternehmen deutschlandweit übergeben. Vor allem in der stark mittelständisch geprägten Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wird es in den kommenden Jahren zu einem enormen Generationswechsel der Firmeninhaber und geschäftsführenden Gesellschafter kommen.
Viele Unternehmen berichten über Herausforderungen, Mitarbeiter für offene Positionen zu finden und die Besetzungszeiten von Vakanzen steigen hierzulande von Jahr zu Jahr an. Auch kommt es immer wieder zu Fehlbesetzungen, die es möglichst zu vermeiden gilt. Diese fünf Tipps aus der professionellen Rekrutierungstätigkeit helfen dabei, die passenden und geeigneten Kollegen zu finden.
Ein erfolgreicher Auftakt mit überwältigender Resonanz – diese Bilanz zieht der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. von einer ersten Sitzung der neu gegründeten Projektgruppe „Prozessmanagement“, die sich mit Fragen des digitalen Prozessmanagements in der Immobilienbewirtschaftung auseinandersetzt.
Situation Die WEG Littenstraße 10 in Berlin besteht aus 25 Wohnungen. Nach dem Inhalt der Gemeinschaftsordnung wird nach dem Einheitenprinzip abgestimmt. Dem Verwalter liegt zur nächsten Eigentümerversammlung nachstehender Antrag zur Tagesordnung vor: „Die generelle Tierhaltung in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist ab sofort verboten!“.
Mit Ablauf der Bestellungszeit darf der Verwalter keine Handlungen mehr durchführen, er hat keine gesetzliche Vertretungsmacht mehr, auch wenn die Verwaltertätigkeit dem wirklichen und mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht. Welche Möglichkeit gibt es, falls eine Wiederbestellung des Verwalters versäumt wurde?