Management & Führung

Manager und Führungskräfte sorgen für die Sicherstellung des laufenden Betriebs im Verwaltungsunternehmen. Durchsetzungsfähigkeit, Lösungsorientiertheit, Innovationsfreude und jede Menge Fachwissen sind nur einige der Eigenschaften, die in der heutigen Berufswelt Führungsqualität und Führungskompetenz ausmachen. Welche Fähigkeiten und Kenntnisse Sie noch brauchen, lesen Sie in der Rubrik „Management & Führung“.

U wie Umzugskostenpauschalen in der WEG-Verwaltung

WEGs könnten durch Mehrheitsbeschlüsse Umzugskostenpauschalen festlegen. Wie rechtssicher sie sind, hängt vom Zeitpunkt ihres Abschlusses ab.

gif-Arbeitsgruppe nimmt ihre Arbeit auf

Ein erfolgreicher Auftakt mit überwältigender Resonanz – diese Bilanz zieht der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. von einer ersten Sitzung der neu gegründeten Projektgruppe „Prozessmanagement“, die sich mit Fragen des digitalen Prozessmanagements in der Immobilienbewirtschaftung auseinandersetzt.

T wie Tierhaltung – Verbot durch Beschluss möglich?

Situation
Die WEG Littenstraße 10 in Berlin besteht aus 25 Wohnungen. Nach dem Inhalt der Gemeinschaftsordnung wird nach dem Einheitenprinzip abgestimmt.
Dem Verwalter liegt zur nächsten Eigentümerversammlung nachstehender Antrag zur Tagesordnung vor: „Die generelle Tierhaltung in der Wohnungseigentümergemeinschaft ist ab sofort verboten!“.

S wie Scheinverwalter

Mit Ablauf der Bestellungszeit darf der Verwalter keine Handlungen mehr durchführen, er hat keine gesetzliche Vertretungsmacht mehr, auch wenn die Verwaltertätigkeit dem wirklichen und mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht. Welche Möglichkeit gibt es, falls eine Wiederbestellung des Verwalters versäumt wurde?

R wie Rechtsverfahren in der WEG – Besonderheit Beschlussanfechtung

Soll ein unzulässiger oder fehlerhafter Beschluss der Wohnungseigentümer künftig nicht wirksam werden, muss dieser angefochten werden, um ihn einer gerichtlichen Überprüfung und Aufhebung zu unterziehen. Geschieht dies nicht, wird der Beschluss bestandskräftig. In diesem Fall sind die Eigentümer an den Inhalt des Beschlusses gebunden, auch wenn der Beschluss fehlerhaft oder rechtswidrig ist. Um den Eigentümerbeschluss anfechten zu können, muss nach § 46 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Anfechtungsklage beim zuständigen Gericht erhoben werden. Wie dabei vorzugehen und worauf im Einzelnen zu achten ist, lesen Sie hier.

Q wie (Minderheiten-)Quorum - Grundlagen und Wissenswertes

Auch in Wohnungseigentümerversammlungen herrscht das Demokratiegebot. Die Mehrheit entscheidet. Minderheiten müssen sich fügen. Dennoch sind Minderheiten nicht rechtlos gestellt. Nach § 24 II WEG muss der Verwalter die Wohnungseigentümerversammlung einberufen, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt (Minderheitenquorum).

P wie Protokollberichtigung - Wann muss der Verwalter sie durchführen?

Verwalter V verwaltet die WEG Springorumallee 20 mit 150 Wohnungen. Der Wohnungseigentümer Q ist mit dem letzten Protokoll der Eigentümerversammlung nicht einverstanden und fordert vom Verwalter eine umgehende Korrektur und erneute Versendung an alle Wohnungseigentümer. Im streitgegenständlichem Protokoll hatte der Verwalter unter „TOP 2: Bericht des Verwalters“ - versehentlich - den Ablauf des Versicherungsschadens in der Wohnung des Wohnungseigentümers Q vergessen. Ist der Verwalter nun verpflichtet, das Protokoll zu korrigieren und erneut allen Wohnungseigentümern zuzustellen?

O wie offenes Treuhandkonto oder Fremdgeldkonto in der WEG-Verwaltung?

Verwalter F freut sich über seine erste Bestellung zum WEG-Verwalter, fragt sich aber zugleich, welche Art von Konto für die WEG angelegt werden muss und wie er sich gegenüber der Bank legitimiert. Ahnungslos legt Verwalter F ein offenes Treuhandkonto bei seiner Hausbank an. Wohnungseigentümer Q weigert sich, dass fällige Hausgeld auf dieses Konto zu zahlen, da er der Meinung ist, der Verwalter hat ein falsches Konto angelegt.

N wie Nichtigkeit von Fortgeltungsbeschlüssen

Anlässlich der letzten Eigentümerversammlung wird vom Verwalter folgender Beschluss verkündet: „Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne für das Kalenderjahr 2018 mit einer Plansumme von 80.000 Euro. Diese Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne gelten auch für das nachfolgende Kalenderjahr fort, bis ein neuer Wirtschaftsplan verabschiedet wird.“ Ein Wohnungseigentümer ist mit der Vorgehensweise bzw. dem Beschuss nicht einverstanden und es kommt zur Beschlussanfechtung.

M wie Mehrheitserfordernis bei Ladevorrichtung für Elektroautos?

Ein Wohnungseigentümer möchte sich gerne ein Elektroauto anschaffen und fragt beim Verwalter nach, ob er sich im Bereich seines Tiefgaragen-Stellplatzes den notwendigen Stromanschluss für die erforderliche Ladestation auf eigene Kosten installieren darf.