Technischen Maßnahmen, die in Räumen und Gebäuden getroffen werden können, sind Gegenstand der Rubrik „Technik & Bauen“. Behandelt werden Standards und Innovationen bei der Gebäudeversorgung (z.B. Wärme, Strom, Wasser, Luft) und der Entsorgung aller Abfallprodukte (Abwasser, Müll), der Sicherheitstechnik sowie der Automatisierung von Arbeitsvorgängen in Gebäuden.
Zum 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung, die EnEV 2014, in Kraft. Die Bundesregierung hat die Änderung der Verordnung bereits im Herbst 2013 beschlossen, um die Energiewende voranzubringen.
Anhand von aufeinander aufbauenden Fragen wird hier der Versuch unternommen, zu klären, ob Niveau und Entwicklung der Preise für Wohnimmobilien Anlass zur Sorge geben sollten.
Die Rohrinnensanierung durch Auskleiden der Trinkwasserleitungen mit Epoxidharz stellt keinen Mangel einer Mietwohnung dar. Das hat das Amtsgericht Köln neuerlich in einem rechtskräftigen Urteil (208 C 99/09) am 1. März 2013 entschieden.
Das Weproof-Abdichtungssystem hat als einziges System in Deutschland die Prüfung zur Bauwerksabdichtung mit Flüssigkunststoffen im Sinne der DIN 18195 bestanden.
Die neue Briefkasten-Norm DIN EN 13724 hat in Deutschland die alte Briefkasten-Norm DIN 32617 abgelöst. Diese Norm ist wichtig für Architekten, Hauseigentümer und Hausverwaltungen. Sie legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Öffnungen von Briefkästen zur Auslieferung von Briefpost fest. Die Briefkästen des Gerabronner Metallwarenherstellers JU erfüllen alle Anforderungen in den Bereichen Kommunikation, Design und Sicherheit.
Deutschland hat eine neue Wohnungsnot. Insbesondere in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt deutlich zugespitzt.
Eine Immobilie ist definiert durch ihre Gesamtnutzungsdauer. Diese beträgt bei Wohngebäuden etwa 80 bis 90 Jahre. Wird davon das Alter des Hauses abgezogen, so ergibt sich daraus die Restnutzungsdauer.
Ein Einbruch in die eigenen vier Wände bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Dabei machen den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen häufig mehr zu schaffen als der materielle Schaden.
Im Jahr 2011 hatte sich das Amtsgericht Köln mit dem Fall einer Rohrinnensanierung mittels Epoxidharz beschäftigt und war zu dem Ergebnis gelangt, dass diese zu einer Mietminderung wegen eines Mietmangels führen könne, weil nach ihr kein Trinkwasser mehr aus der Leitung käme. Das Amtsgericht Bad Dürkheim kommt in einem aktuellen Fall zum gegenteiligen Ergebnis.