Urteile und Gesetze zum Mietrecht und WEG-Recht sind häufigen Änderungen unterworfen, über die ein Verwalter auf dem Laufenden bleiben sollte, um Haftungsschäden zu vermeiden. Damit Sie Ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können, werden Sie in der Rubrik „WEG- und Mietrecht“ über die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung informiert.
Der BGH (Urteil vom 29.05.2020 – V ZR 141/19) hat jetzt der verfehlten Ansicht des LG Bamberg (ZMR 2015, 395; a. A. zu Recht LG Karlsruhe, ZMR 2019, 990), wonach nur bei Allstimmigkeit der Verwalter als Versammlungsvorsitzender einen Positivbeschluss (Zitterbeschluss) verkünden dürfe, eine klare Absage erteilt. Jetzt können auch nicht mehr dem Verwalter die Verfahrenskosten (anteilig) auferlegt werden.
Die Untervermietung von Wohnungen an Feriengäste ist sowohl für Wohnungssuchende als auch für Nachbarn oft ein Ärgernis. Die rechtlichen Fragen rund um dieses Thema sind vielfältig. In diesem Beitrag soll es um den Nachweis einer möglichen Vertragsverletzung durch den Mieter gehen.
Erhält der Mieter vom Vermieter die Betriebskostenabrechnung, so steht dem Mieter das Recht zu, die Abrechnung anhand von Belegen, die der Abrechnung zu Grunde liegen, zu überprüfen.
Nicht nur in einem Einkaufszentrum bildet der klauselartige Ausschluss des Konkurrenzschutzes aus Vermietersicht einen wichtigen Textbaustein. Umstritten war, ob es den Mieter unangemessen benachteiligt, wenn ihm formularvertraglich nicht nur Konkurrenzschutz verweigert, sondern gleichzeitig auch eine Betriebspflicht mit einer Sortimentsbindung auferlegt werden soll. Der BGH hat diese Streitfrage nunmehr (mit Urteil vom 26.02.2020, XII ZR 51/19) zu Gunsten des Mieters entschieden.
Der Praxis steht eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes bevor. Nachstehend Teil 2 der wichtigsten Veränderungen, die nach dem aktuellen Gesetzesentwurf vom 23. März 2020 geplant sind:
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wurde nun doch nicht vor der Sommerpause beschlossen. Die nun wieder aufgemachten Diskussionspunkte drehen sich auch um den verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienverwalter.
Die Bundesregierung hat am 23.3.2020 ihren Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vorgelegt.
Das LG München I (Urteil vom 20.02.2020, 36 S 16296/18) erklärte einen Beschluss über die Jahresabrechnung für ungültig, weil der Verwalter das Recht eines Eigentümers auf ungestörte Religionsausübung nicht beachtete und nicht ausgeschlossen werden konnte, dass bei Anwesenheit dieses Eigentümers eventuell kein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen wäre.
Viele Mieter wollen als Mietsicherheit eine Bürgschaft erbringen. Der folgende Beitrag beleuchtet die Frage: Was sollten Vermieter von Wohnraummietern bei Bürgschaften beachten?