Das eigene Heiz- und Lüftungsverhalten hat einen großen Einfluss auf den Wärmeverbrauch in den eigenen vier Wänden und die dadurch entstehenden Heizkosten – das wissen laut einer aktuellen Techem-Studie 93 Prozent der Einwohner in Deutschland. Rund 40 Prozent sind zudem überzeugt, sich in Sachen Heizen und Lüften optimal zu verhalten. Zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten schätzen ihren Wissenstand in diesem Bereich als gut bis sehr gut ein. Doch wie ist es wirklich um das Heiz- und Lüftungsverhalten in Deutschlands Haushalten bestellt?
So mancher Kunde behauptet, dass es keine kundenorientierte Immobilienverwaltung gäbe. Der Ruf, der erste bei der Rechnungslegung, aber der letzte bei der Erreichbarkeit zu sein, hat sich gegenüber Immobilienverwaltungen leider sehr stark als Vorurteil durchgesetzt. Im Folgenden ein paar Marketing-Ansätze, wie die Branche ihrem Imageproblem beikommen kann.
Mit dem GEIG kommt auf Immobilienverwalter das große Thema E-Mobilität zu. Zusätzlich zu den wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten sowie zu dem erforderlichen technischen Know-how, hält ein weiterer Punkt mit den E-Autos Einzug: der Brandschutz. Denn Autobrände bei Elektrofahrzeugen verursachen ein anderes Szenario als „herkömmliche“ Autobrände.
Seit dem 1. Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer sowie Mieter Anspruch auf eine private Ladeoption an ihrem Stellplatz. So wird es in der neuen Fassung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Neben der Anbringung einer Wallbox berücksichtigt dieser Anspruch auch die Verlegung von Leitungen und Eingriffe in die Stromversorgung.
Die WEG-Verwaltung ist komplex und vielschichtig. In unserer Reihe „Die Glorreichen Sieben…“ beleuchtet Massimo Füllbeck, Fachtrainer für Immobilienverwaltung, daher kompakt und übersichtlich die sieben wichtigsten Regeln verschiedener Aspekte des Verwaltungsalltags.
Am 01. Dezember 2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten. Zahlreiche Änderungen regeln nun altes Chaos im neuen Gewand. Was Digitalisierung anbelangt, so tut man sich weiterhin schwer. Irgendwie scheint es, dass sich der Gesetzgeber dem Thema „Digitalisierung“ nicht so recht annehmen wollte. Somit findet in der neuen Reform die Digitalisierung nahezu kaum Platz.
Das AG Lemgo (Urt. v.24.08.2020 - 16 C 10/20) hat eine Verletzung des Teilnahmerechts (und als Folge davon des Diskussionsrechts und der Ausübung des Stimmrechts) der Wohnungseigentümer in einem Fall bejaht, in dem der Verwalter in die Einladung zu einer Eigentümerversammlung im Verwalterbüro den Hinweis aufgenommen hatte, dass die Versammlung im "Vollmachtsverfahren" stattfinden soll, das Büro für Publikumsverkehr geschlossen sei und vom persönlichen Erscheinen Abstand genommen werden möge.
Die Mietrechtsprechung hat sich in den vergangenen 20 Jahren häufig mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit – zumeist im Ergebnis fehlgeschlagenen Versuchen von – formularvertraglichen Übertragungen der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen von der Vermieterseite auf die Mieterseite beschäftigt. Sie hat sich ständig weiterentwickelt und unterlag veränderten Bewertungen. Nun hat der für die Wohnraummiete zuständige VIII. Zivilsenat des BGH am 08.07.2020 mit zwei Entscheidungen (VIII ZR 270/18 und VIII ZR 163/18) ein weiteres Kapitel hinzugefügt, das dem Berufshausverwalter geläufig sein sollte.
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und brachte umfassende Änderungen der gelebten Verwaltungspraxis mit sich. Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für WEG- und Mietrecht, fasste in der neuen BVI WEG-Fachbroschüre hilfreiche Praxistipps und Erläuterungen zum Gesetz zusammen, die das BVI-Magazin in Auszügen vorstellt. In dieser Ausgabe: Die Wohnungseigentümerversammlung mit den Regelungen zur digitalen Teilnahme und zum Umlaufbeschluss.
Vier Interviewfragen des BVI-Magazins an Dr. Marco Buschmann, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion zum Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln).