Nach der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) am 18. Dezember 2020 ist es aufgrund unionsinterner Uneinigkeiten „on hold“ (Stand bei Redaktionsschluss am 11. Januar 2021). Besonders der Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen sorgt für Streit.