Editorial

Thomas Meier

Immerhin ein Anfang

Erstmals gelten Berufszugangsregelungen für Immobilienverwalter

Liebe BVI-Mitglieder,

es ist soweit: Seit 1. August gibt es für unseren Beruf gesetzlich geregelte Zugangsvoraussetzungen. Erstmals können wir Immobilienverwalter somit belegen, welch hoch qualifizierter Tätigkeit wir nachgehen. Sie wissen, wie viele Jahre wir für den Sachkundenachweis gekämpft haben – und Sie wissen auch, dass die nun in Kraft getretenen Regelungen aus unserer Sicht nur ein Anfang sein können.

Mittel- und langfristig setzen wir darauf, dass für Immobilienverwalter grundsätzlich die gleichen Qualifizierungs- und Versicherungsnachweise gelten wie für unsere Verbandsmitglieder. Wir als BVI sind überzeugt: Je klarer und stringenter die Regelungen, desto transparenter und desto eindeutiger sind sie für die Branche und für Kunden. Nur so kann sich Qualität auch im Honorar niederschlagen, sodass Sie als Verwalter von der Investition in Ihre Arbeit unmittelbar profitieren.

Gleichwohl glauben wir bereits jetzt, dass mit diesem Anfang eines Nachweises die Attraktivität unserer Branche für Nachwuchs und erfahrene Kräfte steigt. Wir sind eben keine „Hausmeister“ oder bestenfalls „Hausverwalter“, sondern Allrounder an der Spitze von digitalem Wandeln, innovativen Kommunikationsprozessen und gesellschaftlichen wie technischen Umwälzungen – wer fände es nicht spannend, daran mitwirken zu können.
In diesem Sinne: Seien Sie selbstbewusst! Werben Sie für Ihr Unternehmen und für sich, bilden Sie sich fort und erzählen Sie davon. Denn die beste Qualifikation bringt wenig, wenn keiner davon weiß. Wir jedenfalls sind jetzt schon stolz auf Sie und freuen uns, Sie weiterhin vertreten und unterstützen zu dürfen.

Herzlich

Ihr

Thomas Meier