Editorial

Thomas Meier

Endlich auf dem Weg!
Immobilienverwalter erhalten per Gesetz Qualitätsnachweis für ihre Arbeit

Liebe Leserinnen und Leser,

steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. In unserem Fall müsste es gleichwohl besser heißen: Stetes Trommeln findet irgendwann Gehör. Jahrelang hat sich der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. im Namen seiner Mitglieder dafür eingesetzt, per Gesetz berufliche Mindestanforderungen in der Branche einzuführen. Der Qualitätsnachweis in einer Zeit, in der kompetente und umfassend ausgebildete Immobilienverwalter gefragter sind denn je, ist überfällig.

Ein Immobilienverwalter muss heute eben mehr können als Abrechnungen anfertigen – so jagt etwa eine energetische Sanierungsverordnung die nächste, technische und rechtliche Expertise ist gefragt und will Eigentümern und Mietern vermittelt werden. Mit den Generationenwechseln in vielen Häusern prallen unterschiedliche Lebensentwürfe mit unterschiedlichen Ausprägungen aufeinander, auch hier sind Verwalter als Moderatoren und Mediatoren gefragt – in dichten urbanen Milieus genauso wie in kleineren Einheiten auf dem Land.

Wir haben uns erfolgreich für Ihre Interessen stark gemacht und freuen uns, dass der Gesetzesentwurf nach zähem Ringen steht und einen Großteil der parlamentarischen Gremien bereits durchlaufen hat. Doch das Papier geht uns noch nicht weit genug. Unserer Auffassung nach fallen auch Verwalter von Mietwohnungen unter das Gesetz – ihre Kompetenz ist genauso gefragt wie die von Eigentumsverwaltern. Erste Signale aus der Politik lassen hoffen, dass wir mit dieser Forderung Gehör finden könnten.

Zudem sind wir der Meinung, dass lebenslanges Lernen zur Pflicht werden sollte. Qualität muss auf der Höhe der Zeit bleiben, Wissen muss sich erneuern. Energierechtliche Fragen stellen sich ständig anders, der digitale Wandel betrifft unser Berufsfeld elementar und Kommunikation zwischen Eigentümern und Mietern untereinander und mit der Verwaltung gewinnt an Bedeutung. Regelmäßiges Fortbilden unterstützt Verwalter dabei, souverän mit dem sich rasch ändernden Umfeld umzugehen.

Das Gesetz ist auf den Weg gebracht, jetzt kommt es auf die Ausgestaltung an. Bis es in Kraft tritt, dürften noch einige Monate vergehen, in denen sich ausreichend Einflussmöglichkeiten finden. In diesem Sinne verspreche ich Ihnen: Wir werden mit gleich hohem Engagement einfach noch ein wenig weiter trommeln!

Thomas Meier
Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.