Editorial

Thomas Meier

Ein turbulentes Jahr mit großem Finale
Das WEMoG ist in Kraft

Liebe BVI-Mitglieder,

was lange währt wird endlich gut. So könnte eine Zusammenfassung der jahrelangen Berg- und Talfahrt lauten, die mit der nun endlich erfolgten umfassenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes am Ziel angelangt ist. Für die Immobilienverwaltung gilt es nun, die Änderungen dieser Reform umsetzen. Dazu haben wir innerhalb kürzester Zeit eine Seminar-Reihe (das BVInar) ins Leben gerufen, die sich auf genau diese Neuerungen fokussiert. Auch bei unseren Verwaltertagen im Herbst (online und offline) war die WEG-Reform das zentrale Thema und Besucher konnten dadurch klare Handlungsanleitungen für die neue WEG-Verwaltung mitnehmen. Nach dem Beschluss durch den Bundesrat erhielten unsere Mitglieder zudem alle Änderungen sowie ihre Bedeutung für die Alltagspraxis in einer BVI-Verwalterinformation zum Nachlesen (Auszüge auf den Seiten 06-09).

Auch wenn das WEMoG im ersten Schritt einen großen Aufwand bedeutet, werden die Änderungen mittel- und langfristig die professionelle Immobilienverwaltung erheblich vereinfachen und vor allem den Qualitätsstandard unserer Profession heben – mittels Sachkundenachweis, für den wir uns jahrelang vehement eingesetzt haben. Seine Einführung ist ein Meilenstein in der Immobilienverwaltung.

Das Inkrafttreten des WEMoG im Dezember markiert somit einen ausgesprochen positiven Abschluss für ein außergewöhnliches Jahr mit vielen Herausforderungen und noch nie dagewesenen Problemen für die WEG-Verwaltung. Aufgrund unseres Verbandszusammenhalts und der guten Zusammenarbeit mit unseren Wertschöpfungspartnern und Experten (sowie die Umstellung unserer Verwaltertage auf Online-Events) kamen wir vergleichsweise gut durch die Krise. Hierfür möchte ich mich herzlich bedanken. Die Immobilienverwaltung bestand zudem ihre Bewährungsprobe Digitalisierung, die mit der nun möglichen Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen weiter gefördert wird.

Für das kommende Jahr werfen bereits weitere Gesetzesvorhaben, Referentenentwürfe und Beschlüsse ihre Schatten voraus. Auch die Frage nach den Auswirkungen der Pandemie wird sich wohl 2021 beantworten lassen. Besonders im Fokus ob ihres Aufwands für die Immobilienverwaltung steht das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG), welches sich bereits in der parlamentarischen Schlussphase befindet. Wir haben darum Sie, unsere BVI-Mitglieder, um Ihre Meinung und Einschätzung zu diesem Gesetzesvorhaben gebeten. Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie in dieser Ausgabe.

Ein spannendes neues Jahr wartet also auf uns. Ich wünsche Ihnen geruhsame, frohe und vor allem gesunde Weihnachten, einen guten Rutsch ins Jahr 2021 und freue mich auf ein Wiedersehen am Jahresanfang!

 

Herzlich

Ihr

Thomas Meier

Präsident des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.