Brandschadensanierung: Fast abgebrannt wegen eines Schadens

So unterschiedlich die Ursachen eines Brandschadens sind, so variieren auch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Allen gemein ist – nicht zuletzt um Folgeschäden zu vermeiden – ein schnelles und professionelles Handeln. Wie Sie vorgehen, erklären wir in diesem Beitrag.

Zuerst einmal ist wichtig zu wissen: Versicherungstechnisch sind Schäden, die beispielsweise durch Regenwasser infolge eines durch einen Brand zerstörten Dachstuhls entstehen, keine unmittelbaren Schäden des Brands. In diesem Fall hätte eine Notbedachung verhindert, dass Wasser eindringt und sich damit der Schaden ausweitet.

Was kann und muss ich als Geschädigter nach einem Brandschaden tun?

  • Klären Sie mit der Feuerwehr oder der Polizei, ob eine 
 Rückkehr in den betroffenen Bereich möglich ist.
  • Leiten Sie verbliebene Rauchgase ins Freie ab (Fenster 
 und Außentüren öffnen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nutzen).
  • Nicht betroffene Bereiche sollten Sie möglichst gegen Verschleppung von Ruß durch Abschottung schützen und in den Übergangsbereichen feuchte Lappen oder 
 Fußmatten auslegen.
  • Halten Sie sich nur so lange wie erforderlich in den betroffenen Bereichen auf.
  • Dokumentieren Sie den Schadenzustand so ausführlich 
 wie möglich mit Fotos oder Videos.
  • Nehmen Sie neben den wichtigsten Dokumenten und 
Wertsachen nur die nötigsten Kleidungsstücke mit.
  • Sichern Sie die Schadenstelle gegen unbefugtes Betreten.

Gemäß den Obliegenheiten aus Ihrem Versicherungsvertrag melden Sie danach den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Denn in der Regel kann nur dadurch Ihr Versicherer rechtzeitig reagieren und eine zügige und qualifizierte Beurteilung des Schadens vor Ort veranlassen.

Nach einem Brand gilt es aufzuräumen, die Brandstelle zu sichern und das Gebäude oder die Gebäudeteile sowie das Inventar durch Sofortmaßnahmen vor weiteren Schädigungen zu schützen.

Wichtig zu wissen: Aufgrund der Allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bzw. Geschädigten zur Verhinderung der Gefährdung Dritter ist die kalte Brandstelle gegen das Betreten durch Unbefugte abzugrenzen und deutlich sowie dauerhaft zu kennzeichnen.

Brandschadensanierung nach VdS 2357

Die Richtlinie VdS 2357 zur Brandschadensanierung beschreibt das systematische Vorgehen zur Planung und zeitnahen Ausführung der erforderlichen Arbeiten. Sie unterstützt alle Beteiligten mit dem Ziel eines ganzheitlichen Sanierungskonzepts.

Bei der Erstbegehung werden die Sofortmaßnahmen festgelegt, der Schadenumfang abgeschätzt und die Gefährdung eingeschätzt, die vorläufig von der Schadenstelle ausgeht. Darauf aufbauend lässt sich die Einstufung in Gefahren- und Arbeitsbereiche vornehmen.

Um den Schaden zu begrenzen, sollten möglichst kurzfristig diese wichtigen Sofortmaßnahmen ergriffen werden:

  • Statische Sicherung des Gebäudes
  • Sicherung der Schadenstelle gegen unbefugten Zutritt
  • Abschaltung von Versorgungsleitungen
  • Herstellung einer Notstromversorgung
  • Löschmittelbeseitigung
  • Notbedachung
  • Abdichtung von Fenstern und Dächern
  • Schutz oder Auslagerung von Inventar
  • Abschottung nicht beschädigter Gebäudeteile
  • Trocknung und gegebenenfalls Roststopp
  • Beräumung des Schadenorts
  • Sach- und fachgerechte Entsorgung

Wichtig zu wissen: Unabhängig vom Brandgut gibt es typische Brandfolgeprodukte, deren Gefahrenpotenzial schwer einzuschätzen ist. Gerade bei Schwelbränden bilden sich aufgrund thermischer Zersetzung und unvollständiger Verbrennung oft giftige, krebserregende und gegebenenfalls ätzende sowie umweltgefährdende Substanzen.

Die Erstbesichtigung

Nachdem die Feuerwehr oder die Polizei die Brandstelle freigegeben und der Versicherer die Frage beantwortet hat, ob der Schaden versichert ist oder nicht, wird in Abstimmung mit dem Geschädigten der Schadenort erstbesichtigt, damit die erforderlichen Sofortmaßnahmen zeitnah ergriffen werden können. Vorrangig geht es bei der Erstbegehung darum, zu ermitteln, welche Schäden der Brand am und im Gebäude verursacht hat und welche durch Löschwasser entstanden sind. Unmittelbar danach lassen sich dann alle Arbeiten für das Sanierungskonzept einschließlich des anzubietenden Leistungsumfangs aufnehmen.

Nach der Beräumung und der Entschuttung werden die betroffenen Oberflächen abgesaugt sowie gereinigt und damit die Schadstoffkonzentrationen auf einen unkritischen Wert gesenkt. Parallel werden, wenn erforderlich, Raumtrocknungen installiert, die die relative Luftfeuchtigkeit senken.

Die weiteren Arbeiten können beginnen, wenn einerseits die Umgebungsbedingungen stabilisiert sind und durch Erstmaßnahmen sichergestellt ist, dass sich der Schaden nicht vergrößert, und andererseits der Versicherer das Sanierungskonzept und die angebotenen Arbeiten freigegeben und der Versicherungsnehmer diese beauftragt hat.

Wichtig zu wissen: Die Brandschadensanierung erfolgt ausschließlich auf der kalten Brandstelle! Zudem ist jeder Schaden individuell zu betrachten – es gibt nicht „das eine“ Sanierungsverfahren; oft werden unterschiedliche Reinigungsverfahren angewandt – je nach Grad der Verschmutzung oder Beschädigung, der Oberflächenbeschaffenheit usw.

Karin Mock-Kiel
k.mock-kiel@svt.de

svt Schadensanierung
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