Das kommt auf die Immobilienwirtschaft zu

Das GEIG und die Elektromobilität

Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz wurde am 5. März 2021 auch vom Bundesrat gebilligt, die Elektromobilität steht damit in den Startlöchern. Berichterstatter Dr. Andreas Lenz MdB (CDU/CSU), beantwortet für das BVI-Magazin, was das GEIG für die Immobilienverwaltung bedeutet.

BVI-Magazin: Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde Anfang März 2021 beschlossen und gilt als großer Schritt auf dem Weg zur Energie- und Mobilitätswende. Was sehen Sie als die großen Vorteile des GEIGs?

Dr. Andreas Lenz: Das Gesetz regelt vorausschauend, gerade beim Bau – aber auch bei der Renovierung - vor allem das Verlegen von Leerrohren an die entsprechenden Stellplätze. Es setzt mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) Ordnungsrecht um, ebenso wird aber auf die Eigenverantwortung der Eigentürmer gesetzt. Nicht alles muss gesetzlich geregelt werden. Wenn die entsprechende Nachfrage nach Elektromobilität vorhanden ist, werden auch aus dem Markt heraus – auch jetzt schon Lademöglichkeiten durch die Immobilienwirtschaft entwickelt.

BVI-Magazin: Obwohl Eigentümer mit dem WEMoG nun die rechtliche Möglichkeit zum Einbau einer Ladestation haben, sehen sich Immobilienverwalter häufig mit mangelndem Verständnis für die damit verbundenen Mehrkosten konfrontiert. Welche Argumente für den Einbau von Ladestationen können diesen zweifelnden Eigentümern entgegensetzt werden?

Dr. Andreas Lenz: Aus meiner Sicht ergibt das Einbauen von Ladestationen nur dann Sinn, wenn auch Nachfrage auf Seiten der Mieter oder eben Eigentümer vorhanden ist.

Zukünftig wird die Nachfrage nach Elektromobilität tendenziell steigen. Insofern ist es gut, wenn schon jetzt die Voraussetzungen für die Installation von Ladepunkten mitgedacht werden.

BVI-Magazin: Immobilienverwalter fürchten vor allem die mit dem Einbau einer Ladeinfrastruktur einhergehenden technischen Hürden. Wie können sie sich auf das GEIG schon jetzt bestmöglich vorbereiten?

Dr. Andreas Lenz: Mit dem GEIG sind alle entsprechenden Kriterien, die zukünftig beachtet werden müssen bekannt. Konkret ist es so, dass beim Neubau von Gebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen, jeder Stellplatz mit einem Leerrohr ausgestattet werden muss.

Und beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit einem Leerrohr versehen sein. Bei Renovierungen gelten die Auslöseschwellen ab jeweils zehn Stellplätzen für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Außerdem haben wir eine Ausnahme für Kleine und Mittlere Unternehmen eingefügt – und ebenso gibt es eine Ausnahme, wenn die Kosten für die Leitungs- und Ladeinfrastruktur sieben Prozent der Renovierungskosten übersteigen.

Über die jeweilige Sinnigkeit der Schwellen kann man trefflich diskutieren – hier wurde jedoch EU-Recht maßvoll umgesetzt.

BVI-Magazin: Wieso liegt aktuell die Hauptlast der praktischen Umsetzung des GEIGs auf den Schultern der Immobilienwirtschaft und wie stehen die Chancen, dass auch andere Sektoren, wie die Verkehrspolitik, die Städteplanung, die Automobilindustrie, Batteriehersteller und Stromversorger, stärker in die Verantwortung mit eingebunden werden?

Dr. Andreas Lenz: Wie gesagt, das GEIG ist ein Baustein für die Umsetzung einer flächendeckenden Versorgung mit Ladepunkten. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Im Rahmen des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität werden weitere Akzente gesetzt. Beispielsweise durch das Programm für Ladesäulen in Höhe von 300 Millionen Euro. Das Programm wird sowohl von privaten als auch von öffentlichen Stellen rege nachgefragt. Das Ziel – eine Millionen Ladestationen bis 2030 steht – und wird entsprechend verfolgt.

BVI e.V.

www.bvi-verwalter.de

 

 

Steckbrief

Dr. Andreas Lenz, MdB

Geboren am 23. April 1981 in Ebersberg, römisch-katholisch, ledig.

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule Rosenheim; Zusatzstudium an der Bayerischen EliteAkademie (Förderinstitution der bayerischen Wirtschaft und Universitäten); Stipendiat der Studenten- und Graduiertenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung; Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität.

2002 bis 2008 Junge Union (JU) - Ortsvorsitzender, seit 2005 stellvertretender JU-Kreisvorsitzender, seit 2009 Ortsvorsitzender der CSU Frauenneuharting, seit 2008 Kreisrat im Kreistag des Landkreises Ebersberg, seit 2013 stellvertretender Kreisvorsitzender der CSU im Landkreis Ebersberg.

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