Prävention in der Wohnungswirtschaft

Für Gesundheit und Werterhaltung unerlässlich: Die Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen

Viele Hausverwaltungen kennen das Problem: Ein neues Objekt wird in den Verwaltungsbestand übernommen, die gesetzlich vorgeschriebene Legionellenprüfung steht an und niemand kennt den exakten Zustand der Trinkwasseranlage. Die Sorge vor einem möglichen Legionellenbefall steht im Raum – wird dieser festgestellt, können teure Risikoabschätzungen, Instandsetzungskosten und Nachuntersuchungen folgen. Wohnungseigentümer und Mieter sind genervt und könnten im schlimmsten Fall sogar erkranken.

Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die sich im Süßwasser bei idealen Bedingungen von Temperaturen zwischen 25 °C und 50 °C vermehren können, auch in Trinkwasserleitungen. Diese Bakterien können schwere Krankheiten verursachen. Zwar besteht in der Regel keine direkte Gefährdung durch das Trinken des Wassers, das mit Legionellen kontaminiert ist. Aber durch Einatmen des bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Luft-Wasser-Gemisch), zum Beispiel beim Duschen, besteht das potenzielle Risiko einer Infektion.

Dass das Szenario einer Legionellenkontamination keine Seltenheit ist, belegen Statistiken. Sie zeigen, dass mehr als zwölf Prozent aller Immobilien in Deutschland, in denen Proben genommen wurden, mit schlecht gewarteten Trinkwasseranlagen und daraus resultierendem Legionellenbefall zu kämpfen haben.

Wichtige Rolle des Verwalters

Der Verwalter ist gemäß § 4 der Trinkwasserverordnung als Betreiber der Anlage Lieferant des wichtigsten Lebensmittels – des Trinkwassers. Unser wichtigstes Lebensmittel muss genusstauglich, rein und frei von Krankheitserregern sein. Der Reinheitsgrad des Trinkwassers hängt von vielen Faktoren ab; als Lebensmittel unterliegt es strengsten Anforderungen mit Grenzwerten für eine Vielzahl von Inhaltsstoffen.

Der Wohnungsnutzer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die hygienisch einwandfreie Lieferung von Wasser bis zum Hausanschluss durch den Wasserversorger. Gemäß Trinkwasserverordnung müssen Mehrfamilienhäuser mit einer zentralen Großanlage zur Bereitung von Warmwasser auf Legionellen und andere Verunreinigungen überprüft werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Gebäudeeigentümer und damit seinem Verwalter.

Als Konsequenz haftet der Anlagenbetreiber vollumfänglich für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Anlage nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Und das nicht nur alle drei Jahre bei der Momentaufnahme einer Legionellenprüfung, sondern 365 Tage im Jahr. Die regelmäßige Überprüfung der Anlagensicherheit ist damit zwingend erforderlich und hat auf lange Sicht deutliche Vorteile. Präventiv lassen sich mit Hygieneinspektionen und Trinkwasser-Hygiene-Checks die Kosten und der Zeitaufwand, den ein Legionellenbefall in der Regel verursacht, drastisch senken, da früh gehandelt werden kann. Dabei überprüfen Sachverständige detailliert alle technischen, mikrobiologischen und chemischen Aspekte der gesamten Trinkwasserversorgungsanlage. Eine solche regelmäßige Wartung senkt Betriebsund Energiekosten und verhindert aufwendige Sanierungsarbeiten. Solche Präventionsmaßnahmen beugen nicht nur Folgeschäden vor, sondern können auch eine wichtige Entscheidungsgrundlage vor dem Ankauf oder eine gute Argumentationshilfe vor dem Verkauf einer Immobilie sein.

Die neue Trinkwasserverordnung 2023

Die zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In 72 Paragrafen regelt sie die Sicherung und die Überwachung der Trinkwassergüte. Insgesamt soll die neue TrinkwV das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität des Wassers stärken.

Die folgenden maßgeblichen Änderungen ergeben sich für den Betreiber einer Trinkwasserinstallation:

  • Neue Vorgaben für ein kontinuierliches Risikomanagement – bisherige Gefährdungsanalyse
  • Neuer technischer Maßnahmenwert für Legionella spec. bereits bei Erreichen von 100 KBE/100 ml. Zuvor galt die Überschreitung als Auslöser für weitere Maßnahmen.
  • Neuer Grenzwert für Blei: 0,005 mg/l zum 11. Januar 2028
  • Nach §17 müssen Werkstoffe und Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, hygienische Anforderungen erfüllen. Diese sollen sicherstellen, dass das Trinkwasser frei von gesundheitsgefährdenden Substanzen bleibt. Zugleich müssen sie bestimmte Zertifizierungen oder Konformitätsnachweise erfüllen.
  • Bis zum 12. Januar 2026 gilt ein verpflichtender Austausch oder die Stilllegung von Bleirohrleitungen in allen Wasserversorgungsanlagen, inklusive Trinkwasserinstallationen. Fachpersonal ist verpflichtet, noch betriebene Bleileitungen dem Gesundheitsamt zu melden.
  • Erweiterte Informationspflicht für Betreiber (Begriffsänderung: USI wird zu Betreiber). Die Regelungen zu den Untersuchungspflichten auf Legionella spec. und den Informationspflichten stehen im Wesentlichen in den neuen §§ 31, 51 und 52.
  • §§ 71 und 72 regeln rechtliche Aspekte bei Vergehen gegen die Trinkwasserverordnung.

Florian Lost

FLORIAN LOST
Vertriebsleiter KEBOS florian.lost@kebos.com

KEBOS ist Spezialist für Wasser und Lufthygiene, Entkalken, Reinigen, Untersuchen, Filtern und Desinfizieren. KEBOS kümmert sich bundesweit um das Thema Gebäudehygiene. KEBOS liefert Komplettlösungen für die Trinkwasseruntersuchung bis hin zu Umbauarbeiten nach Risikoabschätzungen und Dienstleistungen weit über die Legionellenbeprobung hinaus. www.kebos.com

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