Prüfung zum zertifizierten Verwalter – ein Erfahrungsbericht

Vom 1. Dezember 2023 an haben Eigentümer das Recht auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Wer noch nicht zertifiziert ist, sollte also spätestens jetzt einen Termin für die Prüfung bei seiner örtlichen IHK vereinbaren – und die Zeit bis dahin nutzen, um sich gründlich vorzubereiten. Damit Sie wissen, was Sie erwartet, informieren wir Sie an dieser Stelle seit dem vergangenen Jahr immer wieder über Form und Ablauf der Prüfung. Dieses Mal hat BVI-Weiterbildungsexperte Massimo Füllbeck eine Prüfungsteilnehmerin nach ihrer Erfahrung gefragt.

Inzwischen wurden bereits viele Prüfungen zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgenommen (siehe dazu auch Thomas Kriegs Beitrag in der BVI-Ausgabe 2/2023, S. 36 – 38).
In der Praxis wird oft die Frage gestellt, auf welche thematischen Schwerpunkte man sich bei der Vorbereitung konzentrieren sollte.

Es lohnt sich ein Blick in eine Übersicht der DIHK:

Daraus ergibt sich die folgende Gliederung:

10 % Grundlagen Immobilienwirtschaft
50 % Rechtliche Grundlagen 
 (56 % WEG, 44 % BGB, GBO, ZPO, 
 Berufsrecht, Sonstige Rechtsgrundlagen)
18 % Kaufmännische Grundlagen
22 % Technische Grundlagen

Wichtig ist allerdings, dass in allen Themenbereichen mindestens 50 Prozent erreicht werden, sonst ist die schriftliche Prüfung nicht bestanden.

Wir hatten die Gelegenheit, mit einer erfahrenen Verwalterin ein Interview über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter zu führen. Haben Sie auch Interesse, Ihre Erfahrungen zu teilen, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme:
m.fuellbeck@e-b-z.de.

Interview mit Nicole Werner, Regionalleiterin 
(Region Süd) der ecowo GmbH

NICOLE WERNER
[email protected]

Massimo Füllbeck: Frau Werner, wie lange sind Sie schon in der Immobilienwirtschaft tätig und was machen Sie dort genau?

Nicole Werner: Inklusive meiner Ausbildung bin ich seit 30 Jahren in der Immobilienbranche. Seit 2021 bin ich 
Regionalleiterin der ecowo GmbH – eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Vonovia SE – und verantworte den Bereich Süd mit ca. 13.000 Einheiten und rund 50 Mit-
arbeitern.

Massimo Füllbeck: War die Einführung des zertifizierten Verwalters aus Ihrer Sicht sinnvoll und sind die neuen gesetzlichen Regelungen gelungen?

Nicole Werner: Ich erachte die Einführung der Zertifizierung als wichtig und richtig. Allerdings wurden meines Erachtens bei den Voraussetzungen für eine Prüfungsbefreiung nicht alle diejenigen berücksichtigt, die es in jedem Fall verdient hätten. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel: Warum wird ein Diplom-Ökonom mit zehn Jahren nachweislicher Berufserfahrung im Bereich WEG nicht als zertifiziert im Sinne des Gesetzes anerkannt? Und warum werden Juristen ohne immobilienrechtliche Vertiefung oder Spezialisierung grundsätzlich anerkannt? Ebenso stellt sich die Frage, warum Weiterbildungen, die explizit den WEG-Bereich umfassen, beispielsweise Fachkaufmann oder Fachkauffrau WEG mit IHK-Abschluss, nicht anerkannt werden. Ich selbst gehöre zu Letzteren und habe mein Anliegen beim Vorstand der IHK Deutschland vorgetragen. Leider erhielt ich nur eine Aussage darüber, welche Ausbildungen/Studien als Prüfungsbefreiung anerkannt sind.

Massimo Füllbeck: Wie reagieren Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften auf die Regelungen zur Zertifizierung?

Nicole Werner: Ich erhalte dazu tatsächlich recht wenig Reaktionen unserer Eigentümergemeinschaften, obwohl ich in meiner Region rund 300 Wohnungseigentümergemeinschaften verantworte. Ein Grund wird sein, dass wir sehr versierte und geschulte Mitarbeiter haben. Diese Kompetenz führt automatisch zu einem großen Vertrauen in unsere Tätigkeit als einer der größten WEG-Verwalter Deutschlands.

Massimo Füllbeck: Berufserfahrung hat den Gesetzgeber bei der Erstellung des § 26 WEG oder der Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz offenbar wenig interessiert. Warum mussten Sie die Prüfung ablegen?

Nicole Werner: Wie bereits erwähnt, war ich davon betroffen, dass bestimmte umfassende Weiterbildungen und meine lange Berufserfahrung keine Rolle gespielt haben. Und da ich selbst Eigentümerversammlungen leite, war es für mich obligatorisch, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter zu absolvieren.

Massimo Füllbeck: Welchen Aufwand mussten Sie betreiben, um die Prüfung zu bestehen?

Nicole Werner: Aufgrund meiner Aufgabe als Regionalleiterin bin ich zeitlich natürlich sehr stark ausgelastet. Es blieb daher wenig freie Zeit, mich vorzubereiten. Ich habe einen Großteil meines Urlaubs dazu verwendet – da ja noch nicht genügend Erfahrung vorhanden ist, um zu beurteilen, wie intensiv, oder einfacher ausgedrückt, wie schwer es werden würde. Letztlich habe ich mich zu 80 Prozent auf meine Erfahrung und die regelmäßigen Schulungen verlassen, die wir sowieso zu allen aktuellen Themen und dem seit dem Dezember 2020 geltenden neuen Wohnungseigentumsgesetz unternehmensintern anbieten.

Massimo Füllbeck: Bei welcher IHK haben Sie die Prüfung absolviert?

Nicole Werner: Bei der IHK Düsseldorf.

Massimo Füllbeck: Wie empfanden Sie den Ablauf der schriftlichen Prüfung?

Nicole Werner: Der Ablauf der schriftlichen Prüfung war, rein technisch gesehen, einfach und sollte für niemanden eine Hürde sein. Die Prüfungsfragen waren zuweilen so formuliert, dass man schon genau lesen musste, um das Ziel der Frage richtig zu verstehen. Gut war, dass gleich vorweg erklärt wurde, woran man sehen kann, wie viele Antworten jeweils erwartet werden. Die Prüfung, die ich absolviert habe, ging von einer bis höchstens zwei Antwortmöglichkeiten aus.

Massimo Füllbeck: Gab es eine Frage, die Sie als besonders leicht empfunden haben?

Nicole Werner: Um ehrlich zu sein, empfand ich die gesamte schriftliche Prüfung recht einfach. Wie gesagt, wenn man wie ich mit Berufserfahrung und einem guten Schulungsstatus ausgestattet ist, sollte die schriftliche Prüfung für jeden zu meistern sein.

Massimo Füllbeck: Welche Frage war nach Ihrem Empfinden besonders schwierig?

Nicole Werner: Für absolute Quer- oder Neueinsteiger sehe ich eine Hürde bei den Themen Rechtliche Grundlagen (ab 2.2 des DIHK-Rahmenlehrplans) und Grundlagen der Immobilienwirtschaft.

Massimo Füllbeck: Haben Sie irgendwelche Verbesserungsvorschläge zum zertifizierten Verwalter?

Nicole Werner: Eine gute Idee wäre es, eine Gleichwertigkeitsprüfung eines Abschlusses nach § 7 Satz 1 ZertVerwV zuzulassen. Derzeit ist das ausgeschlossen. Die gültige Regelung ist meines Erachtens nicht ausreichend fair und führt dazu, dass Verwalter mit jahrzehntelanger Erfahrung handlungsunfähig werden, sollten sie nicht zertifiziert sein. Es wird aber billigend in Kauf genommen, dass Immobilienkaufleute, die in ihrer Ausbildung nur sehr rudimentär das Wohnungseigentumsgesetz passieren und vielleicht gar keine praktische Erfahrung im Bereich WEG haben, dennoch Eigentümergemeinschaften vollumfänglich verwalten können. Diese Diskrepanz hätte anders gelöst werden müssen.

Massimo Füllbeck: Haben Sie noch einen Tipp für alle, die die Prüfung noch ablegen müssen?

Nicole Werner: Möglichst kurz vor der Prüfung einen Vorbereitungskurs besuchen und das neue Wohnungseigentumsgesetz einmal durcharbeiten. Sonst ist gut zu wissen, dass man innerhalb von zwei Jahren beliebig oft die jeweilige Prüfung wiederholen kann. Dabei wünsche ich allen viel Erfolg und bin sicher: Die meisten werden die Prüfung problemlos bestehen.

Massimo Füllbeck: Vielen Dank für das angenehme Gespräch.

Nicole Werner: Ich danke Ihnen!

Massimo Füllbeck
[email protected]

Massimo Füllbeck ist Immobilien-Ökonom (VWA) und Fachtrainer für Immobilienverwaltung an der EBZ Akademie in Bochum.

Einen Kommentar schreiben
Kommentieren